Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 6
Buchhaltungsbüro
Jahressteuergesetz wieder gescheitert
Am 01.02.2013 wurde erneut die Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2013 von den Ländern verweigert. Damit kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Nun hat der Bundestag die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen. Wird auf diese Möglichkeit verzichtetet, ist das Gesetz endgültig gescheitert. Im Jahressteuergesetz sollen zahlreiche teils sogar notwendige steuerliche Anpassungen erfolgen. Das Scheitern des Gesetzes ist unter anderem durch die enthaltene Einführung des Ehegattensplittings für homosexuelle Ehen begründet.
Lohnbuchhaltung
Geldgeschenke sind Arbeitslohn
Erhält ein Arbeitnehmer Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, liegen der Lohnsteuer unterliegende Arbeitslohnzahlungen vor. Die gilt auch dann, wenn ein Dritter diese Zahlungen leistet und von diesem als Geschenk bezeichnet wird. Im Urteilsfall hatte der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH alle Mitarbeiter eingeladen und einen Scheck als Geschenk überreicht. Er war erfreut über seinen Anteilsverkauf und lud so die Mitarbeiter ein. Die Anteile der GmbH wurden vom ursprünglichen Gesellschafter an eine Aktiengesellschaft verkauft. Das Gericht sah auch hier Arbeitslohn, da ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der Arbeitnehmer und der GmbH bestand.
HINWEIS:
Gegen das Urteil ist Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 57/12 anhängig.
Lohnsteuerhilfe
Doppelte Haushaltsführung
In einem Verfahren beim Finanzgericht Düsseldorf widerspricht das Gericht der Auffassung der Finanzverwaltung bei der Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen in sogenannten Wegverlegungsfällen. Im Urteilsfall wurde die bisherige Hauptwohnung am Beschäftigungsort beibehalten. Der Hauptwohnsitz wurde verlegt. Für die ersten drei Monate nach Wegverlegung des Hauptwohnsitzes wurden Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt. Dem widersprach das Finanzamt, weil der Kläger bereits vorher am Beschäftigungsort gewohnt hatte.
HINWEIS:
Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zugelassen.
Unternehmensberatung
Änderungen bei privater Krankenversicherung
Der Deutsche Bundestag teilt am 31.01.2013 mit, dass ein Gesetzesentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen wurde. Durch das Gesetz sollen Probleme bei der Anwendung des Rechts bei der privaten Krankenversicherung behoben werden. So kann z. B. ein Versicherungsnehmer vom Versicherer jederzeit eine Umstellung des Vertrags in die Basisstation ohne Selbstbehauptung verlangen, wenn der im Basistarif enthaltene Selbstbehalt den Beitrag nicht angemessen verringert. Der Vertrag muss innerhalb von drei Monaten umgestellt werden. Die Kündigungsfrist wird von bisher einem auf nun zwei Monate verlängert. Der Versicherte muss die neue Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Kündigung nachweisen.
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