Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 50

Buchhaltungsbüro

Bauträger sind keine Bauleistenden

Am 27.11.2013 veröffentlicht der BFH sein Urteil vom 22.08.2013 (V R 37/10), wonach ein Bauträger nicht mehr als Bauleistender anzusehen ist. Der BFH stellt fest, dass ein Bauträger lediglich bebaute Grundstücke liefert und damit nicht mit einem Generalunternehmer gleich gestellt werden kann. Ein Generalunternehmer erbringt Bauleistungen, auch wenn er diese von Subunternehmern letztlich ausführen lässt. Ist ein Bauträger sowohl als auch tätig, dann ist dieser hinsichtlich der jeweils ausgeführten Tätigkeit gesondert zu betrachten. HINWEIS: Unternehmer, die als Bauträger fungieren, haben damit keine Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger nach § 13 b UStG mehr zu übernehmen.

Lohnbuchhaltung

ELStAM zum Jahreswechsel

Die Finanzverwaltung hat für den Jahreswechsel 2013/2014 nützliche Hinweise zum ELStAM-Verfahren herausgegeben. Die Broschüre ist unter www.elster.de erhältlich und gibt auch Informationen zur Auslieferung der ELStAM und zum Abschluss des Einführungsjahres 2013. Soweit der Arbeitgeber spätestens für die Dezember-Lohnabrechnung in diesem Jahr die ELStAM abgerufen hat, gilt noch ein Übergangszeitraum von sechs Monaten, der in das Jahr 2014 hineinreicht. Grundsätzlich sind jedoch ab 2014 das papierlose Verfahren und damit die elektronisch abgerufenen Merkmale maßgeblich.

Lohnsteuerhilfe

Reisekosten bei Versetzung

Die Versetzung eines Beamten wurde vom BFH in seinem Urteil vom 08.08.2013, veröffentlicht am 28.11.2013, nicht als regelmäßige Arbeitsstätte beurteilt und brachte dem Arbeitnehmer den Reisekostenansatz. Der Beamte wurde nach den beamtenrechtlichen Kriterien zunächst für drei Monate abgeordnet und dann versetzt. Die Versetzung war auf einen voraussichtlichen Zeitpunkt begrenzt für drei Jahre festgelegt worden. Obwohl nach beamtenrechtlichen Kriterien eine nicht nur vorübergehende Tätigkeit durch die Versetzung vorlag, beurteilte das oberste Gericht den Fall im Sinne des Steuerrechts als vorübergehend. Der Beamte konnte damit die tatsächlichen Kosten für die Fahrten ansetzen und nicht nur die Entfernungspauschale. HINWEIS: Im derzeitigen Reisekostenrecht gibt es keine Vorgabe n zur zeitlichen Frage von befristeten Abordnungen oder Versetzungen.

Unternehmensberatung

Regelungen im Koalitionsvertrag

Nach dem geschlossenen Koalitionsvertrag soll die Schuldenbremse weiter im Vordergrund stehen und eine Neuverschuldung unterbleiben. Dabei soll das Steuerverfahrensrecht moderner und effizienter gestaltet werden. Die vorausgefüllte Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner wird ab dem Veranlagungszeitraum 2017 angestrebt. Bei der Körperschaftsteuer soll ein Selbstveranlagungsverfahren eingeführt werden. Bei der Gewerbesteuer und auch Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen auch aus Verteilungsgründen des Aufkommens an die Gemeinden keine Änderungen erfolgen. Die Verjährung von Steuerstraftaten soll erst nach zehn Jahren eintreten (bisher nach fünf Jahren). Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sollen festgelegt werden. Der Koalitionsvertrag mit 185 Seiten beinhaltet zudem Regelungen zum flächendeckenden Mindestlohn sowie zur Mautpflicht auf deutschen Straßen und vieles mehr.

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