Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 5

Buchhaltungsbüro

Beteiligungsgrenze ist verfassungsgemäß

Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an einer Kapitelgesellschaft sind steuerpflichtig, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden. Geprüft werden muss hier eine Beteiligungsgrenze von derzeit 1 %. Der BFH hat nun geprüft, ob das Absenken der Beteiligungsgrenze von früher 10 % auf heute 1 % verfassungsgerecht ist. In der Entscheidung vom 23.01.2013 hat der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
HINWEIS:
Seit Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte im Veranlagungszeitraum 2009 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Aktien auch bei einer Beteiligung von unter 1 % der Besteuerung. Dies musste der BFH jedoch nicht zum Gegenstand des Urteils machen.

Lohnbuchhaltung

Rechtzeitige Meldung bei Minijobbern

Seit dem 01.01.2013 gelten für die Minijobber bis nun 450,00 EUR monatlicher Verdienstgrenze neue Regeln. Diese geringfügig Beschäftigten unterliegen grundsätzlich der vollen Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich jedoch aufgrund schriftlichen Antrages beim Arbeitgeber vom Eigenbeitrag von derzeit 3,9 % befreien lassen. Der Arbeitgeber muss den Eingang des Antrags aufzeichnen und an die Knappschaft melden. Nur wenn dieser Antrag im Monat des Beschäftigungsbeginns beim Arbeitgeber eingeht, hat er die Wirkung für diesen Monat, ansonsten erst ab dem Folgemonat. Versäumt der Arbeitgeber die Meldung des Antrages innerhalb einer Sechs-Wochen-Frist kann der Befreiungsantrag erst ab dem Folgemonat des Monats wirken, in dem die Widerspruchsfrist von vier Wochen aus Sicht der Knappschaft nach Meldung abgelaufen ist. Das verzögert die Wirkung des Befreiungsantrages nochmals enorm. Aufgrund des Haftungsrisikos ist deshalb unbedingt aus Sicht des Arbeitgebe rs auf die rechtzeitige Meldung des eingegangenen Antrages zu achten.

Lohnsteuerhilfe

Unfallkosten steuerlich geltend machen

Auch nach Einführung der Entfernungspauschale sind Unfallkosten, die auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte entstanden sind, als Werbungskosten absetzbar. Der Unfall darf nicht grob fahrlässig verursacht worden sein, wie z. B. durch Alkoholgenuss. Absetzbar sind die Reparaturkosten,  die selbst getragen wurden. Wird der Pkw nicht repariert und ist bereits acht Jahre alt, sieht es mit dem Abzug der Aufwendungen anders aus: steuerlich wirksam ist nur der Buchwert des Fahrzeugs, der allerdings bei acht Jahren bereits bei null liegt. Um den absetzbaren Buchwert des Wagens zu bestimmen, muss demnach der Kaufpreis des Fahrzeugs auf acht Jahre verteilt werden.

Unternehmensberatung

Vereine können aufatmen

Die geplante Änderung zur Entbürokratisierung dürfte eine Menge von Vereinen zu einer zwingenden Satzungsänderung führen. Die Mitglieder von Vereinsvorständen sind danach ausdrücklich unentgeltlich tätig. Erhalten Vorstandsmitglieder neben dem Ersatz von tatsächlichem Aufwand auch Vergütungen für ihre Tätigkeit, ist die Gewährung solcher Leistungen ausdrücklich in der Satzung vorzusehen. Zunächst war für die Umsetzung lediglich eine Übergangszeit mit sechs Monaten geplant. Der Gesetzgeber gibt nun den Vereinen noch einige Zeit für die Umsetzung. Das Inkrafttreten und damit die zwingende Umsetzung einer Regelung in der Satzung soll bis zum 01.01.2015 verschoben werden.

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