Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

Archiv 2010

Archiv 2011

Archiv 2012

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 45

Buchhaltungsbüro

Betriebsprüfung

Die Finanzverwaltung hat in einem aktuellen Schreiben vom 24.10.2013 zu den Rechten und Pflichten des Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung Stellung genommen. Es wird u. a. darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf eine Schlussbesprechung besteht, bei der die Prüfungsfeststellungen erläutert werden. Zum dann ergehenden Prüfbericht kann vom Steuerpflichtigen Stellung genommen werden, ein Einspruch ist aber nicht zulässig. Der Einspruch kann dann im Rahmen der Einspruchsfrist gegen die folgenden Steuerbescheide eingelegt werden.

Lohnbuchhaltung

1 %-Regelung für mehrere Fahrzeuge

Am 13.06.2013 (veröffentlicht am 23.10.2013) hat der BFH die Frage entschieden, ob es auch in der Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers eine Mehrfachbesteuerung von zur Nutzung überlassenen Fahrzeugen geben kann. Bisher wurde dies nur bei betrieblichen Fahrzeugen eines Unternehmers praktiziert (Rechtslage ab 2010). Das oberste Gericht bejahte nun diese Frage. Damit muss mehrfach die 1 %-Regelung als steuerpflichtiger Sachbezug angesetzt werden, wenn der Mitarbeiter mehrere Fahrzeuge privat nutzen kann. Der Fall wurde an das Finanzgericht nur deshalb zurückverwiesen, weil im Urteilsfall geklärt werden muss, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung für den als Arbeitnehmer beschäftigten Gesellschafter-Geschäftsführer oder steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt.

Lohnsteuerhilfe

Langjähriger Leerstand bei Vermietung

Nach einem Urteil des BFH vom 12.06.2013 können Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nicht mehr angesetzt werden, wenn die Vermietungsabsicht zwischenzeitlich aufgegeben wurde. Dies kann auch für teilweise nicht mehr zur Vermietung beabsichtigte Räumlichkeiten der Fall sein. Im Zweifamilienhaus wurden die nicht mehr vermieteten Räume nur noch gelegentlich mit einem Anteil (nur ein Zimmer) an Montagearbeiter vermietet. Die restlichen Räume wurden bereits für andere Nutzungszwecke umfunktioniert, da eine Vermietung nicht erfolgreich war. Da die Räume (teilweise) nicht mehr der Vermietung zur Verfügung stehen, kann auch nicht von einer Vermietungsabsicht ausgegangen werden.

Unternehmensberatung

BMF erklärt mit Film das SEPA-Verfahren

Die Finanzverwaltung hat einen Film zur Erklärung des SEPA-Verfahrens online gestellt. Dieser Film wurde unter der Erklärfilmreihe „einfach erklärt“ aufgenommen. Ab dem 01.02.2014 kommt für Banken, Unternehmen, Vereine, öffentliche Kassen das SEPA-Verfahren zwingend zur Anwendung. Die Finanzverwaltung erläutert die Bedeutung des Verfahrens für alle Beteiligten. Für den Verbraucher gilt noch eine Übergangsregelung bis 2016.

Impressum  

HTD design 2007