Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

Archiv 2010

Archiv 2011

Archiv 2012

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 44

Buchhaltungsbüro

Künstlersozialkasse steigt

Der derzeitig abzuführende Betrag der Künstlersozialkasse ist mit 4,9 % der in Rechnung gestellten künstlerischen Leistungen fällig. Der Anteil soll ab 2014 auf dann 5,2 % steigen. Soweit Flyer oder andere gestaltete Leistungen eingekauft werden, muss dieser Beitrag grundsätzlich durch Unternehmer pauschal an die Künstlersozialkasse geleistet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Künstler (auf beiden Seiten) vorliegt. Ist z. B. eine Kapitalgesellschaft der Leistende, entfällt der pauschale Betrag. Dem leistenden Unternehmer darf dieser Betrag nicht abgezogen oder belastet werden.

Lohnbuchhaltung

Zukunftssicherungsleistungen

Die Finanzverwaltung hat in einem aktuellen Schreiben festgehalten, dass die Gewährung von Zukunftssicherungsleistungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Barlohn anzusehen ist und damit die 44,00 EUR-Freigrenze nicht zur Anwendung kommen darf. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer der Verträge über Zukunftssicherung für Alter, Krankheit, Pflege, Invalidität usw. für seinen Arbeitnehmer oder dessen begünstigten Angehörigen ist. Im Falle von Beiträgen zur Krankenversicherung hat der BFH entschieden, dass hier Sachlohn vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich vom Arbeitgeber diesen Schutz verlangen kann. Damit wendet die Finanzverwaltung in diesen Fällen die Freigrenze mit 44,00 EUR an.

Lohnsteuerhilfe

Handwerkerleistungen auch bei Neubau?

Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ist grundsätzlich für Neubaumaßnahmen ausgeschlossen. Das neue Carport, die neu errichtete Garage, der Wintergarten oder der Kachelofen zusätzlich zur Heizung wird von der Finanzverwaltung grundsätzlich abgelehnt. Aktuell sollten aber auch diese Aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht und unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13.07.2011 begründet werden. Hier hatte der Kläger auch bei einer Neubaumaßnahme den Abzug der Steuer erhalten, da aus Sicht des obersten Gerichts kein Unterschied zwischen Neubau- und Reparatur- bzw. Erhaltungsaufwendungen bestehe. Die Finanzverwaltung hat nun angekündigt, ein BMF-Schreiben dazu herauszugeben.

Unternehmensberatung

Gewerbesteuereinnahmen 2012

Im Jahr 2012 wurden die höchsten Gewerbesteuereinnahmen bislang erzielt. Das Aufkommen stieg um 4,6 % auf 42,3 Milliarden EUR an. Dies hat das statistische Bundesamt ermittelt (destatis). Der bisherige Spitzenwert aus dem Jahr 2008 wurde damit abgelöst. In den Bundesländern Bremen, Saarland, Hamburg und Schleswig-Holstein lag der Einnahmebereich allerdings unter dem Vorjahresniveau. In den anderen Bundesländern aber lag das Mehrergebnis in zum Teil zweistelligen prozentualen Zuwachszahlen. Das höchste Ergebnis konnte Niedersachsen mit einem Zuwachs von 13,8 % verzeichnen.

Impressum  

HTD design 2007