Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 43

Buchhaltungsbüro

Personengesellschaften: Ansatz Buchwerte

Der BFH hat einen Sachverhalt an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Es soll die verfassungsrechtlich relevante Frage geklärt werden, ob die derzeitige Rechtslage zum Buchwertprivileg in bestimmten Übertragungsfällen haltbar ist. Eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften, die beteiligungsidentisch sind, ist derzeit ausgeschlossen. Bei Übertragungen eines Wirtschaftsguts in ein anderes Betriebsvermögen desselben Unternehmens ist ansonsten ein neutraler Vorgang gegeben. Der BFH hat in seinem am 09.10.2013 veröffentlichten Beschluss diese Frage zur Klärung weitergeleitet.

Lohnbuchhaltung

BMF-Schreiben zur Reisekostenreform 2014

Mit Schreiben vom 30.09.2013 hat die Finanzverwaltung nun zum neuen Reisekostenrecht ab 2014 Stellung genommen. Es werden u. a. die neuen Feststellungen zur ersten Tätigkeitsstätte umfangreich erläutert, die sich von der bisherigen regelmäßigen Arbeitsstätte unterscheidet. So kann z. B. ab 2014 auch ein Kunde eine erste Tätigkeitsstätte sein. Dies wurde durch BFH-Rechtsprechung zum bisherigen Reisekostenrecht klar verneint. Weiterhin kann aber nur eine erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern vorliegen.

Lohnsteuerhilfe

Keine Barzahlung bei Dienstleistungen

Sollen Handwerkerleistungen im Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden, ist die Steuerermäßigung u. a. davon abhängig, dass keine Barzahlung erfolgt. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil auch für den Schornsteinfeger. Obwohl hier häufig nur Bagatellbeträge vorliegen, kann auf diese Voraussetzung nicht verzichtet werden. Seit 2008 ist beim Ansatz der haushaltsnahen Dienstleistung zwar die Belegvorlage für Bagatellbeträge aus Vereinfachungsgründen entfallen. Trotzdem ist der Nachweis der unbaren Bezahlung erforderlich.

Unternehmensberatung

Beratungspflicht einer Bank

Banken sind verpflichtet, vor allem bei risikointensiven Bankgeschäften, objektiv zu beraten und aufzuklären. Das gilt insbesondere bei sehr risikobehafteten Swap-Geschäften (Zinswetten). Auch gegenüber einer Kommune besteht diese Beratungspflicht. Hinzuweisen ist hier durch die Bank, dass das Verlustrisiko höher ist, als dies von der Bank eingeschätzt wird. Das Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.10.2013 ist noch nicht  rechtskräftig.

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