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Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 41
Buchhaltungsbüro
Sonderregelung für Reisebüros
Der EuGH hat in einer Pressemitteilung vom 26.09.2013 zu verschiedenen Urteilen bekanntgegeben, wie die Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros tatsächlich in den verschiedenen Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Die sog. Margenbesteuerung ist danach nicht nur anwendbar, wenn ein Verkauf an Reisende stattfindet, sondern auch beim Verkauf an jeden Kunden. Damit wurden acht Mitgliedstaaten in der Anwendung entgegenstehender Anwendung zur Vorgabe in der Mehrwertsteuerrichtlinie geprüft. Polen, die Tschechische Republik, Italien, Griechenland, Frankreich, Finnland und Portugal wurden in ihrer Rechtsanwendung bestätigt. Bei Spanien wurde der Klage der Kommission teilweise stattgegeben. Dies wurde u. a. auch damit begründet, dass Spanien den Ausweis eines Mehrwertsteuersatzes trotz Anwendung der Sonderregelung zugelassen hatte. Dies ist nicht die Vorgabe der EU-weit geltenden Bestimmungen.
Lohnbuchhaltung
Neues Dienstwagenproblem
Sofern ein Unternehmen einen Firmenwagen an seine Mitarbeiter überlässt, ergeben sich geldwerte Vorteile aus der Privatnutzung. Nun hat sich aber auch ein umsatzsteuerliches Problem aus einer aktuellen Mitteilung der Finanzverwaltung ergeben. Sofern das Unternehmen Dienstwagen an ausländische Mitarbeiter überlässt, muss sich das deutsche Unternehmen im ausländischen Staat des Arbeitnehmer -Wohnsitzes registrieren lassen. Die Finanzverwaltung sieht in der Überlassung eines Firmenwagens eine ähnliche Gestaltung wie in einer Vermietung eines Beförderungsmittels. Die Überlassung an einen Arbeitnehmer wird einer Vermietung gleichgestellt. Der deutsche Unternehmer hat damit die Umsatzsteuer abzuführen, die sich aus dem betreffenden Staat des Wohnsitzes des Arbeitnehmers ergibt.
Lohnsteuerhilfe
Besteuerung von Renten
Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 19.08.2013 festgehalten, dass die Besteuerung von Erziehungsrenten mit dem Besteuerungsanteil versteuert werden müssen. Die Einbeziehung in die Versteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz ist damit laut Aussage der Richter verfassungsgerecht. Diese Art von Rente unterscheidet sich z. B. von Schadenersatzrenten, die nicht steuerbar sind. Sie beruhen auf steuerlich abziehbaren Einzahlungsbeträgen, was eine Besteuerung für den Bezug von Erziehungsrenten rechtfertigt.
Unternehmensberatung
Sozialversicherungswerte 2014
Jahr für Jahr werden aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise auch die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung angepasst. Die vorläufigen Werte, die in der Regel nicht mehr verändert werden, wurden nun bekanntgegeben. Für die unentgeltliche Verpflegung werden monatlich statt bisher 224,00 EUR nun 229,00 EUR angesetzt. Damit erhöht sich der Wert je Mittag- oder Abendessen von bisher 2,93 EUR auf 3,00 EUR. Der Wert für ein Frühstück ist von bisher 1,60 EUR auf dann 1,63 EUR gestiegen. Für die Unterkunft ist monatlich ein Wert von 221,00 EUR statt bislang 216,00 EUR anzusetzen. |