Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 39

Buchhaltungsbüro

Umsatzsteuer beim Partyservice

Der BFH hat sich mit Urteil vom 11.04.2013 mit einem eventuellen Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs beschäftigt. Im Streitfall hatte der Kläger die Speisenlieferung vorgenommen und seine Ehefrau Gestellung von Besteck und Tellern. Die Ehegatten hatten jeweils ein eigenständiges Unternehmen. In seiner Entscheidung hat der BFH dem ermäßigten Steuersatz zunächst nicht zugebilligt und die Sache zur erneuten Sachverhaltsaufklärung an das zuständige Finanzgericht zurückverwiesen. Es wurde entscheidend darauf abgestellt, dass Leistungen eines Partyservice, die auch in der bloßen Zubereitung und Lieferungen von Speisen bestehen  können, nur dann keine sonstigen Leistungen sind, wenn lediglich  Standardspeisen ohne zusätzliche Dienstleistungselemente geliefert werden. 

Lohnbuchhaltung

Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten

Seit dem 01.01.2013 sind Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter etc. mit 2.400 EUR jährlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Die Einnahmen aus anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten sind ab 2013 bis zu insgesamt 720 EUR im Jahr steuerfrei. Die OFD Frankfurt am Main hat die Grundzüge der Freibeträge in einer Verfügung vom 01.08.2013 näher erläutert. Die Freibeträge können auch in der Lohnabrechnung bei vorliegenden weiteren Voraussetzungen verwendet werden. Die Anwendung kann pro rata (Monat für Monat) oder auch en bloc (am Stück) aufgebracht werden. Die Freibeträge können bei einer Person nur in maximaler Höhe in Summe berücksichtigt werden. Ratsam ist deshalb eine Bestätigung des betreffenden Arbeitnehmers über weitere Tätigkeiten.

Lohnsteuerhilfe

Reisekostenreform 2014

Ein Entwurf der Finanzverwaltung zum neuen Reisekostenrecht 2014 liegt vor. Dieser nimmt zu den völlig neu gestalteten Regelungen im Reisekostenrecht für Reisen, die ab dem 01.01.2014 durchgeführt werden, Stellung. Besonders gravierend wurde die Regelung zur vom Arbeitgeber veranlassten Mahlzeitengestellung geändert. Neben den neuen Tagessätzen ist hier zu beachten, dass ein Sachbezugswert nicht mehr zu besteuern ist, sofern ein Tagegeldanspruch dem Grunde nach besteht. Der Arbeitgeber hat zudem die Möglichkeit, eine Pauschalversteuerung mit 25 % zur Anwendung zu bringen.

Unternehmensberatung

Gutscheinaktion für Energieberatungen

Das Bundesfinanzamt für Wirtschaft und Technologie stellt in einer einmaligen Sonderaktion 1.000 Energieberatungsgutscheine in Höhe von 250 EUR für die Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort bereit. Die ersten 1.000 Antragsteller erhalten eine Gutschrift von 250 EUR zusätzlich zur aktuellen Förderung. Der Gutschein gilt für die ersten 1.000 Anträge die zwischen dem 03.09.2013 und dem 31.12.2013 beim BAFA eingehen. Die Vor-Ort-Beratung soll die Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus für den Eigentümer planbar machen. Es ist Ziel der Bundesregierung in 2050 einen weitgehenden klimaneutralen Gebäudebestand zu schaffen.

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