Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 38

Buchhaltungsbüro

Familienheimfahrten bei Selbständigen

Nach einer Entscheidung des BFH vom 19.06.2013 (veröffentlicht im September) ist der Ansatz eines Versteuerungswertes für Familienheimfahrten auch bei einem Selbständigen gerechtfertigt und verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Grundlagen.  Der selbständige Unternehmer hatte den betrieblichen Pkw für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung genutzt. Der Kläger berief sich auf die anderweitige Behandlung in der Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers, der eine Heimfahrt wöchentlich nicht als geldwerten Vorteil  versteuern muss. Insofern sah dieser eine Ungleichbehandlung zum Ansatz bei Gewinneinkünften. Der BFH aber sah die anderweitige Behandlung als begründet und damit rechtens an. Im Urteilsfall wurden die 13 durchgeführten Familienheimfahrten damit besteuert und mit der Entfernungspauschale verrechnet.

Lohnbuchhaltung

Krankenversicherung für Studierende

Viele Studierende sind im Rahmen der Familienversicherung mit ihren Eltern krankenversichert. Über das 25. Lebensjahr hinaus ist dies jedoch nicht möglich (verschieben der Grenze durch Wehrpflicht usw. ist ausnahmsweise möglich). Ist ein Elternteil privat versichert, ist eine Abdeckung durch die Familienversicherung nicht möglich. Das monatliche Einkommen bei der Familienversicherung darf 385,00 EUR nicht übersteigen, bei einem Minijob sind es 450,00 EUR. Kann eine Familienversicherung nicht erfolgen, können sich die Studierenden in der studentischen Versicherung versichern. Der Beitrag ist einheitlich mit 64,77 EUR für die Krankenversicherung und 12,24 EUR für die Pflegeversicherung für alle Krankenkassen festgelegt. Für Kinderlose sind bei der Pflegeversicherung 13,73 EUR zu entrichten.

Lohnsteuerhilfe

Arbeitszimmer unterliegt nicht dem Aufteilungsverbot

In einer Entscheidung des FG Köln ist die Rechtsprechung erneut der Auffassung, dass die Aufwendungen beim häuslichen Arbeitszimmer aufgeteilt werden können. Bei der gemischten Nutzung eines Zimmers muss ein geeigneter Schlüssel für die Aufteilung z. B. nach der anteiligen Fläche gefunden werden. Eine Aufteilung kann aber nach den Grundsätzen des Großen  Senats für gemischte Aufwendungen erfolgen. Die Revision ist zugelassen. Damit ist der Ansatz der sog. Arbeitsecke unbedingt in der Steuererklärung vorzunehmen und der weitere Verfahrensverlauf zu beobachten.

Unternehmensberatung

Vorsteueranteil aus ausländischen Umsätzen

Nach dem Urteil des EuGH vom 12.09.2013 gibt es keinen globalen pro-rata-Satz für den Abzug der anteiligen Vorsteuer. In die Berechnung können die ausländischen Umsätze nicht mit einbezogen werden. Bei einer Steuerprüfung wurde die vorgenommene Vorsteueraufteilung des Unternehmens nicht anerkannt. Die französische Finanzverwaltung hat bei der Ermittlung der anteiligen Vorsteuer nur die Umsätze der inländischen Unternehmung ins Verhältnis gesetzt. Der EuGH bestätigte die Auffassung und begründete diese damit, dass die Mehrwertsteuer-Richtlinie keinen globalen pro-rata-Satz vorsieht. Damit können nur inländische Umsätze als Grundlage für die Berechnung der anteilig abziehbaren Vorsteuer herangezogen werden.

 

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