Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 37
Buchhaltungsbüro
Keine rückwirkende Verzinsung
Zu seiner Entscheidung vom 11.07.2013 gibt der BFH am 05.09.2013 in einer Pressemitteilung bekannt, dass es keine rückwirkende Verzinsung im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag gibt. Im Urteilsfall wurde ein IAB geltend gemacht. Der Unternehmer hat nicht innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist angeschafft, so dass der Steuerbescheid für das Abzugsjahr von der Finanzverwaltung rückwirkend geändert wurde. Für die Zwischenzeit wurden Nachzahlungszinsen festgesetzt. Dieser Auffassung ist nun der BFH klar entgegen getreten. Gegen entsprechende Festsetzungen kann der Einspruch nun erfolgreich geführt werden.
HINWEIS:
Ab dem VZ 2013 gibt es jedoch eine dem entgegen stehende gesetzliche Regelung. Der durch das oberste Gericht erreichte Vorteil ist nur für VZ bis einschließlich 2012 gegeben.
Lohnbuchhaltung
Leiharbeitnehmer und Auswärtstätigkeit
Durch die Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren hat sich zu Leiharbeitnehmern heraus kristallisiert, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte nur in Ausnahmefällen vorliegt. Grundsätzlich ist hier von einer Auswärtstätigkeit auszugehen, die den Reisekostenansatz möglich macht. Auch im neueren Urteil des BFH aus dem Jahr 2013 wird diese Auffassung bestätigt. Danach ist die regelmäßige Arbeitsstätte insbesondere durch den örtlichen Bezug beim Arbeitgeber geprägt. Dies ist durch die Tätigkeit an der Betriebsstätte des Arbeitgebers regelmäßig der Fall. Bei einem Leiharbeitnehmer ist die Tätigkeit deshalb als Auswärtstätigkeit zu sehen.
HINWEIS:
Der Verpflegungsmehraufwand ist an ein und derselben Einsatzstelle jedoch auf drei Monate beschränkt.
Lohnsteuerhilfe
Steuererstattungen verjähren!
Für Arbeitnehmer ist es besonders wichtig, die Verjährung von Steuererstattungsansprüchen im Auge zu behalten. Der BFH hatte bestätigt, dass eine Festsetzungsfrist von vier Jahren in diesen Fällen zur Anwendung kommt. Damit kann die Steuererklärung für 2009 noch bis zum 31.12.2013 beim Finanzamt eingereicht werden. Nur in sogenannten Pflichtveranlagungsfällen ist eine siebenjährige Frist zur Einreichung der Steuererklärung anwendbar. Dazu müssten z. B. andere Einkünfte als Arbeitslohn mit mehr als 410 EUR im Einzelfall vorliegen.
Unternehmensberatung
Zweitwohnungsteuer im vierstelligen Bereich
DNeue Hartz IV-Sätze ab 2014
Die Bundesregierung gibt in einer Pressemitteilung vom 04.09.2013 bekannt, dass zum 01.01.2014 eine Erhöhung eintritt. Hartz IV-Empfänger erhalten damit monatlich 9,00 EUR mehr (alleinstehender Erwachsener). Auch für Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Regelsätze. Die Regelbedarfsstufen erhöhen sich zum Jahreswechsel damit um 2,27 %:
Alleinstehend/Alleinerziehend: 391 EUR (9 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 1
Paare/Bedarfsgemeinschaften: 353 EUR (8 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer: 313 EUR (7 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 296 EUR (7 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren: 261 EUR (6 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahre: 229 EUR (5 EUR mehr) Regelbedarfsstufe 6
HINWEIS:
Die Regelsätze sind laufend zu überprüfen und anzupassen und orientieren sich an der jährlichen Preisentwicklung. |