Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 36

Buchhaltungsbüro

Kampfsportschule umsatzsteuerfrei

Der BFH hat in seinem Urteil vom 28.05.2013, veröffentlicht am 28.08.2013, die Frage grundsätzlich bejaht, nachdem eine Kampfsportschule umsatzsteuerfrei sein kann. Nach einer herausgegebenen Werbebroschüre wurde Kampf- und Bewegungskunst angeboten. Eine Bescheinigung des zuständigen Ministeriums über eine umsatzsteuerbefreite Schule wurde vorgelegt. Der BFH nimmt den Vergleich zu Angeboten in Schulen oder Hochschulen  vor und überträgt dem zuständigen Finanzgericht die Aufgabe, dies vergleichsweise im vorliegenden Fall näher festzustellen. Außerdem muss eine Abgrenzung zu den angebotenen Freizeitgestaltungen vorgenommen werden. Nach Aussage des BFH ist insbesondere bei den Kursen „FrequenChi zur Fettverbrennung“ und „Kampfsport für Kinder oder Senioren“ genauer zu unterscheiden. 

Lohnbuchhaltung

Abfindung in zwei Teilbeträgen

Beim BFH ist ein Revisionsverfahren zur Frage anhängig, ob die ermäßigte Besteuerung von Abfindungsbeträgen auch dann vorgenommen werden kann, wenn die Abfindung in Teilbeträgen ausbezahlt wird. Die für die Tarifermäßigung notwendige Zusammenballung liegt in diesen Fällen grundsätzlich nicht vor. Nur bei geringfügiger Teilleistung und einer Hauptentschädigung hatte die Rechtsprechung bisher eine Ausnahme zugelassen. Der BFH hatte im Jahr 2009 einen Teilbetrag von 1,3 % als geringfügig angesehen. Nun ist im Urteilsfall über eine Teilsumme von 12,5 % neu zu entscheiden.
HINWEIS:
Freibeträge im Zusammenhang mit Abfindungen sind nicht mehr steuerlich anwendbar.

Lohnsteuerhilfe

Steuererstattungen verjähren!

Für Arbeitnehmer ist es besonders wichtig, die Verjährung von Steuererstattungsansprüchen im Auge zu behalten. Der BFH hatte bestätigt, dass eine Festsetzungsfrist von vier Jahren in diesen Fällen zur Anwendung kommt. Damit kann die Steuererklärung für 2009 noch bis zum 31.12.2013 beim Finanzamt eingereicht werden. Nur in sogenannten Pflichtveranlagungsfällen ist eine siebenjährige Frist zur Einreichung  der Steuererklärung anwendbar. Dazu müssten z. B. andere Einkünfte als Arbeitslohn mit mehr als 410 EUR im Einzelfall vorliegen.

Unternehmensberatung

Zweitwohnungsteuer im vierstelligen Bereich

Das VGH Baden-Württemberg hat in einer Pressemitteilung vom 26.08.2013 bekannt gegeben, dass auch hohe Zweitwohnungsteuern zulässig sind. Im Verfahren hatte eine russische Staatsbürgerin geklagt, da für deren Zweitwohnung mit einer Größe von 147 m² eine Steuer in Höhe von ca. 3.390 EUR jährlich festgesetzt wurde. Schon die Höhe der Steuer verletze nach Aussage der Klägerin das Eigentumsrecht. Dem stimmte das VGH nicht zu und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides. Eine Revision würde im Urteilsfall nicht zugelassen.

 

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