Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 35
Buchhaltungsbüro
Mehrwertsteuer auf hoheitliche Bereiche
Die gegenüber dem Bürger erbrachte Entsorgung von Müll aus privaten Haushalten sowie die Abwasserentsorgung sind derzeit nicht mit Mehrwertsteuer belastet. Die Bundesregierung versichert in einer Antwort auf eine kleine Anfrage, dass für die Kernbereiche öffentlichen Handelns, in denen es keinen Wettbewerb gibt, auch in Zukunft keine Umsatzsteuer anfallen werde. Voraussetzung ist allerdings, dass die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Damit werden nach Aussage des Deutschen Bundestages auch weiterhin keine Mehrwertsteuerbeträge für Müll- oder Abwasserentsorgung verrechnet werden.
Lohnbuchhaltung
Golfclub-Mitgliedschaft
Der BFH rechnet erstattete Mitgliedsbeiträge für einen Golfclub zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der angestellte Geschäftsführer bekam die Beiträge erstattet, weil er im Club Kontakte zu Kunden aufnehmen und pflegen sollte. Die Mitgliedschaft in derartigen Vereinen betrifft nach Aussage des BFH immer das Privatleben. Auch wenn die Mitgliedschaft für den Beruf förderlich ist, kann eine Aufteilung in einen beruflich und privat veranlassten Teil nicht vorgenommen werden. Das Gericht hielt es auch nicht für erheblich, dass der Angestellte selbst nicht sportlich aktiv war und keine Platzreife besaß.
Lohnsteuerhilfe
Schulhund als Arbeitsmittel
Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit können im Zusammenhang aufgetretene Werbungskosten steuerlich abgezogen werden. Dazu gehören auch Aufwendungen für Arbeitsmittel, die unmittelbar zur Erledigung der beruflichen Aufgaben dienlich sind. Können Gegenstände auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung benutzt werden, ist die steuerliche Zuordnung aber zweifelhaft. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. Im Einzelfall ist die Funktion des Wirtschaftsguts unter Würdigung aller Umstände festzustellen. Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung von Tieren. Kann nach den vorliegenden Tatsachen ein Arbeitsmittel qualifiziert werden, sind aber nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Folgekosten als Werbungskosten abziehbar. HINWEIS:
Im Urte ilsfall konnte der Schulhund als Arbeitsmittel des Lehrers anerkannt werden, da ein speziell geprüfter Hund bei den Schulklassen eingesetzt wurde, um Kindern Erfahrungen im Umgang mit Hunden zu ermöglichen.
Unternehmensberatung
ELSTER - Kein Java mehr
In einer Pressemitteilung vom 06.08.2013 teilt die Finanzverwaltung mit, dass die Zusatzsoftware Java nicht mehr verwendet werden muss, um das ELSTER-Online-Portal zu nutzen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Sicherheitsmängel und technische Probleme bei den Anwendern. Durch eine Neuprogrammierung kann nun auf Java verzichtet werden. Bislang war die Software technische Voraussetzung, um sich im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung einloggen zu können. Nun kann das ELSTER-Online-Portal erleichtert für die Übermittlung der laufenden oder auch jährlichen Steuererklärungen genutzt werden.
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