Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 34

Buchhaltungsbüro

Neue Vordrucke UStVA

Mit Schreiben vom 01.08.2013 hat die Finanzverwaltung neue Vordrucke für die Umsatzsteuervoranmeldung herausgegeben, die ab September 2013 zu verwenden sind. Grund der Änderungen sind die Neuregelungen des § 13 b UStG wie z. B. der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von Gas oder Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer. Die Bemessungsgrundlage nebst Steuer ist in einer gesonderten Zeile 52 anzugeben. Im Vordruckmuster USt 1 A wurde die Zeile 40 vorgesehen. Hier hat der leistende Unternehmer steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13 b UStG für derartige Fälle anzugeben.

Lohnbuchhaltung

Zufluss von Urlaubs-/ Weihnachtsgeld

Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn richtet sich steuerlich nach dem Zufluss-/ Abflussprinzip. Einnahmen fließen grundsätzlich erst dann zu, wenn der Steuerpflichtige wirtschaftlich über sie verfügen kann. Ausnahmen gibt es lediglich bei beherrschenden Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft, die bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit über die Einnahmen verfügen können. Nach dem Urteil des BFH vom 15.05.2013, veröffentlicht am 14.08.2013, fließt nicht ausgezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dem Arbeitnehmer nicht zu, auch nicht wie im Urteilsfall bei Beteiligten einer GmbH. Im Urteilsfall stand den Beteiligten Weihnachts- und Urlaubsgeld nach dem Arbeitsvertrag zu. Diese wurden aber nicht ausbezahlt, obwohl die GmbH zahlungsfähig war. Es kommt in solchen Fällen nicht zum Zufluss, denn nach Ansicht der Richter ist ein tatsächlicher Zufluss unstreitig nicht erfolgt. 

Lohnsteuerhilfe

Nachträgliche Herstellungskosten <=> Erhaltungsaufwand

Der BFH hat am 14.08.2013 sein Urteil vom 15.05.2013 veröffentlicht, wobei nachträgliche Herstellungskosten bei Vergrößerung der Flächen grundsätzlich vorliegen. Neben Anbau und Aufstockung führt auch die Vergrößerung der nutzbaren Fläche zu nachträglichen Herstellungskosten. Im Urteilsfall wurde zwar nur geringfügig vergrößert (Satteldach statt Flachdach), trotzdem wurde kein Erhaltungsaufwand zum Sofortabzug zugelassen. Auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Auch auf den etwa noch erforderlichen finanziellen Aufwand für eine Fertigstellung für Wohnungszwecke kann keine Rücksicht genommen werden. Zum Begriff der nutzbaren Fläche gehört nicht nur die reine Wohnfläche eines Gebäudes, sondern auch Zubehörräume. Durch den Dachumbau ist e s im Streitfall zu einer Erweiterung des Gebäudes gekommen.

Unternehmensberatung

Neuregelung des Ordnungsgeldes

Im Juni dieses Jahres wurde ein Gesetz zum Ordnungsgeldverfahren auf den Weg gebracht. Durch die Einführung einer Kleinstkapitalgesellschaft hat der Gesetzgeber sich veranlasst gefühlt, eine Abstufung der Mindestordnungsgelder entsprechend der Größenklassen festzulegen. Für Kleinstkapitalgesellschaften ist nun ein Mindestordnungsgeld in Höhe von 500 EUR, für kleine KapG in Höhe von 1.000 EUR sowie für mittelgroße und große KapG in Höhe von wie bisher 2.500 EUR vorgesehen. Angedroht wird bei nicht erfolgter Offenlegung nach wie vor ein Ordnungsgeld zwischen 2.500 und 25.000 EUR. Wird innerhalb einer Frist von sechs Wochen immer noch  nicht offengelegt, wird das entsprechende Ordnungsgeld aufgrund der Größenklassen festgesetzt.

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