Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

Archiv 2010

Archiv 2011

Archiv 2012

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 31

Buchhaltungsbüro

Berufsbetreuer ist umsatzsteuerfrei

Gerichtlich bestellte Berufsbetreuer unterliegen mit ihren Leistungen nicht der Umsatzsteuer. Der BFH hat dies mit der Entscheidung vom 25.4.2013, veröffentlicht am 24.7.2013 bestätigt. Im Urteilsfall hatte die Klägerin Betreuungsleistungen eines Berufsbetreuers ehrenamtlich ausgeführt, nur ausnahmsweise gegen Entgelt. Sie war vom Vormundschaftsgericht als Betreuerin bestellt worden. Die Steuerfreiheit ergibt sich nach Aussage des BFH aufgrund EU-Recht, das für eng mit der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit verbundenen Tätigkeiten wie auch die eines Berufsbetreuer ins nationale Recht zu übernehmen ist. Nicht umsatzsteuerfrei sind allerdings Leistungen, die zum Gewerbe oder Beruf eines Betreuers gehören (z. B. die Beratungsleistungen als Rechtsanwalt).
Hinweis: Seit 1.7.2013 sind die Leistungen eines Berufsbetreuers nach nationalem Recht steuerfrei gestellt worden. Für davor erbrachte Leistungen können sich Berufsbetreuer auf das EU-Recht berufen.

Lohnbuchhaltung

Betriebsnummernservice kostenlos

Arbeitgeber müssen für die Beschäftigten regelmäßig Meldungen zur Sozialversicherung erstellen. Damit die Teilnahme am automatisierten Verfahren möglich ist, muss eine Betriebsnummer vorhanden sein. Statt der bisher gebührenpflichtigen Nummer hat man für dies betreffende Auskünfte und Anfragen nun eine kostenlose Servicenummer zur Verfügung gestellt. Der Betriebsnummern-Service ist nun unter der Nummer 0800/4555520 zu erreichen. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass diese Nummer von allen Arbeitgebern genutzt werden kann, die eine Betriebsnummer benötigen.

Lohnsteuerhilfe

Verpflegung für Leiharbeiter

Der BFH hat am 15.5.2013 in einem nun veröffentlichtem Urteil zur Dreimonatsfrist von Leiharbeitnehmern festgestellt, dass die Grundsätze von auswärtigen Arbeitnehmern Anwendung finden. Eine zeitliche Befristung einer Auswärtstätigkeit ist nicht mehr gegeben. Allerdings ist der Verpflegungsmehraufwand immer noch auf drei Monate befristet ansetzbar. Auch für Leiharbeitnehmer ist keine andere Sichtweise möglich. Damit gilt die Dreimonatsfist auch für diese Fälle. Bei Anwendung der Doppelten Haushaltsführung ist ebenfalls der Ansatz der Verpflegungsmehraufwendungen nur drei Monate lang möglich.
Hinweis: Auch durch das neue Reisekostenrecht ab 2014 ist diesbezüglich keine Neuregelung eingetreten.

Unternehmensberatung

Eigenkapitalvorschriften treten in Kraft

Nach einer Pressemitteilung der EU-Kommission tritt am 17.7.2013 ein Gesetzespaket in Kraft, das den europäischen Bankensektor widerstandsfähiger gegen Krisen machen soll. Gleichzeitig sollen dadurch solide Kredite für die Wirtschaft ermöglicht werden. Die neuen Eigenkapitalregeln gelten zum 1.1.2014 und sollen die Schwachstellen von Finanzinstituten angehen, die sich in der Krise offenbart haben. Dabei wurde u. a. festgestellt, dass bei den über 8.000 in Europa tätigen Banken eine ungenügende Kapitalausstattung vorliegt, weshalb eine Unterstützung der nationalen Behörden notwendig geworden ist. Im sog. CRD IV-Paket werden nun ausreichend Kapitalreserven und Kapitalliquidität von den Banken verlangt. Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen Risiken angemessen steuerbar und etwaige Verluste besser auffangbar machen.
Hinweis: Auf der Homepage der EU-Kommission sind weitere Informationen über die neuen Eigenkapitalanforderungen zu finden.

Impressum  

HTD design 2007