Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 29

Buchhaltungsbüro

EU-Beitritt Kroatien

Mit Schreiben vom 28.06.2013 hat das BMF zu den steuerlichen Auswirkungen des EU-Beitritts Kroatiens zum 01.07.2013 wichtige Fragen geklärt, vor allem was den innergemeinschaftlichen  Warenverkehr betrifft. Zum Beitrittsdatum  müssen Übergangsregelungen beachtet werden. Auch die Vergabe einer UStID-Nummer ist nun erforderlich, wenn steuerfreie Warenlieferungen an andere EU-Unternehmer erfolgen. Es ergeben sich auch Auswirkungen zum Vorsteuervergütungsverfahren.
HINWEIS:
Auch bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen ergeben sich nun Änderungen wie z. B. die Meldepflicht in der Zusammenfassenden Meldung und vieles mehr. 

Lohnbuchhaltung

Elektronisches Fahrtenbuch

Die OFD Rheinland hat sich zur Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs geäußert. Die nachträgliche Änderung einer Eingabe muss sowohl am Bildschirm als auch am Ausdruck erkennbar sein. Das Änderungsdatum und der ursprüngliche Inhalt müssen ersichtlich bleiben. Die Aufbewahrungspflichten müssen beachtet werden. Wird der Anlass der Fahrt nachträglich in ein Web-Portal eingetragen, muss dies innerhalb von sieben Tagen erfolgt sein. Ein fortlaufender Zusammenhang aller durchgeführten Fahrten ist erforderlich, das heißt die Privatfahrten dürfen nicht nur ergänzt werden. Alle weiteren Angaben zum ordnungsgemäßen Fahrtenbuch müssen vollständig auch bei elektronischer Erfassung vorgenommen werden. Empfohlen wird, dass Abweichungen von der Entfernung, die sich durch das GPS-Modul ergeben können, im Halbjahres- oder Jahresturnus aufgezeichnet werden.

Lohnsteuerhilfe

Übertragung Kinderfreibeträge

Mit Wirkung ab 2012 wurden die Voraussetzungen zur Übertragung der Kinderfreibeträge und des Behinderten-Pauschbetrages geändert. Nach dem aktuellen BMF-Schreiben dazu kann der Kinderfreibetrag auch übertragen werden, wenn der andere Elternteil nicht leistungsfähig ist und deshalb keiner Unterhaltspflicht unterliegt. Wird der Kinderfreibetrag übertragen, wird stets der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) automatisch mit übertragen. Bei minderjährigen Kindern kann der BEA-Freibetrag auf Antrag auf den Elternteil übertragen werden, bei dem das Kind gemeldet ist. Der andere Elternteil kann neuerdings aber widersprechen, wenn dieser Betreuungskosten trägt. Dazu führt die Finanzverwaltung im Schreiben vom 28.06.2013 weitere Besonderheiten auf. Auc h auf die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages wird zur Vorgehensweise Näheres erläutert.

Unternehmensberatung

E-Bilanz: Neue Taxonomie

Mit BMF-Schreiben vom 27.06.2013 hat die Finanzverwaltung die aktualisierte Taxonomie 5.2 bekanntgegeben. Die Übermittlungsmöglichkeit wird voraussichtlich ab November 2013 bestehen. Die aktualisierten Taxonomien können unter www.esteuer.de eingesehen werden und sind grundsätzlich für alle Bilanzen anzuwenden, die für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem 31.12.2013 beginnen. Sie gelten für alle Bilanzen, auch für Eröffnungsbilanzen. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr verwendet werden. Zusätzlich zur Kerntaxonomie sind auch die branchenspezifischen Taxonomien aktualisiert worden.

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