Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 28
Buchhaltungsbüro
EU-Beitritt Kroatien
Mit Schreiben vom 28.06.2013 hat das BMF zu den steuerlichen Auswirkungen des EU-Beitritts Kroatiens zum 01.07.2013 wichtige Fragen geklärt, vor allem was den innergemeinschaftlichen Warenverkehr betrifft. Zum Beitrittsdatum müssen Übergangsregelungen beachtet werden. Auch die Vergabe einer UStID-Nummer ist nun erforderlich, wenn steuerfreie Warenlieferungen an andere EU-Unternehmer erfolgen. Es ergeben sich auch Auswirkungen zum Vorsteuervergütungsverfahren.
HINWEIS:
Auch bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen ergeben sich nun Änderungen wie z. B. die Meldepflicht in der Zusammenfassenden Meldung und vieles mehr.
Lohnbuchhaltung
Altersteilzeit
Der BFH hat zur steuerlichen Behandlung der Auszahlungen im sogenannten Blockmodell bei Altersteilzeit mit Urteil vom 21.03.2013 entschieden. Die in der Freistellungsphase gezahlten Bezüge durch den Arbeitgeber sind als Arbeitslohn aber nicht als Versorgungsbezüge zu werten. Damit steht dem Arbeitnehmer kein Versorgungsfreibetrag zu. Auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ist nicht anwendbar. Das oberste Gericht stellt damit fest, dass gezahlter Lohn in der Freistellungsphase nicht als Versorgungsbezug und damit auch nicht als Altersruhegeld anzusehen ist.
Lohnsteuerhilfe
Doppelte Haushaltsführung
Der BFH hat in einer Entscheidung vom 18.04.2013 festgehalten, wie Familienheimfahrten bei der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden können. Es sind nach Aussage des Gerichts die Grundsätze der Entfernungspauschale anzuwenden, die völlig unabhängig von der Frage, ob Kosten entstanden sind, angesetzt werden kann. Danach kann ein Arbeitnehmer die Entfernungspauschale auch dann ansetzen, wenn er als Beschäftigter der Bahn keine Aufwendungen trägt. Wurde vom Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt und die Familienheimfahrten einmal wöchentlich zutreffend nicht versteuert, ist jedoch kein Werbungskostenabzug möglich. Werden Erstattungen des Arbeitgebers zu den Familienheimfahrten vorgenommen, müssen die Ansätze ebenso entsprechend gekürzt wer den.
Unternehmensberatung
Einigung bei Ehrenamt
Die Finanzverwaltung hat sich mit den zuständigen Verbänden am 02.07.2013 nochmals zu Einzelheiten bezüglich der Umsatzsteuerpflicht im Ehrenamt geeinigt. Die erforderliche Stundenaufzeichnung kann sehr vereinfacht geführt werden. So muss kein Einzelstundennachweis erfolgen - es reicht aus, wenn die einzelnen Einsätze formlos und zusammengefasst der Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Bei Zahlungen in einer Summe reicht es aus, wenn aus der Satzung hervorgeht, dass die Höchstgrenzen von 50 EUR pro Stunde und 17.500 EUR pro Jahr nicht überschritten werden. |