Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 26
Buchhaltungsbüro
Anschreiben der Finanzämter zur UStVA/LStA
Die Finanzämter versenden aktuell Anschreiben zum Thema „Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 01.01.2013“ an Steuerpflichtige sowie an deren steuerlichen Berater. Dies führt zur Verwirrung und Rückfragen. Finanzämter versenden aktuell Anschreiben zum Thema „Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 01.01.2013“ an Steuerpflichtige sowie an deren steuerlichen Berater. Dies führt zur Verwirrung und Rückfragen. Grundsätzlich erhalten Anwender dieses Schreiben, wenn die letzte Übermittlung der UStVA oder LStA nicht authentifiziert erfolgt ist. Grundsätzlich gilt aber immer noch eine Übergangsregelung bis zum 31.08.2013. Die Übermittlung ohne Authentifizierung wird von der Finanzverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt akzeptiert.
Lohnbuchhaltung
Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung
Mit Beschluss vom 07.05.2013 hat das BAG entschieden, dass Streitigkeiten über den Inhalt einer Lohnsteuerbescheinigung vor den Finanzgerichten zu führen sind. Bei einem Streit um das richtige Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung liegt kein arbeitsrechtlicher Rechtsstreit vor, sondern ein Streit über die Anwendung und Auslegung öffentlich-rechtlicher und damit steuerrechtlicher Fragen. Arbeitsgerichte sind dafür nicht zuständig. Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber in Anwendung des Zuflussprinzips auf der Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2012 eine Vergütung ausgewiesen, die den Dezember 2011 betraf. Die Auszahlung erfolgte erst im Jahr 2012.
Lohnsteuerhilfe
Zweitwohnungsteuer
Das VG Gießen gibt in einer Pressemitteilung vom 16.06.2013 bekannt, dass auch eine Gartenhütte der Zweitwohnungsteuer unterliegen kann. Im Urteilsfall wurde die Erhebung der Steuer für eine Blockhütte als rechtmäßig erachtet. Laut Satzung ist eine Zweitwohnung jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Deshalb wurde von der betreffenden Stadtverwaltung eine Steuer in Höhe von 10% des Mietwertes als Zweitwohnungsteuer erhoben. Der Wohnungsbegriff war bei der 30 bis 40m² großen Blockhütte erfüllt, es gab einen Strom- und Wasseranschluss, einen Aufenthaltsraum mit Küchennische, eine Toilette mit Waschbecken und einen Abstellraum. Eine Zweitwohnung erfordert nach Aussage de s Gerichts keinen besonderen Komfort in der Ausstattung oder eine komplette Infrastruktur.
Unternehmensberatung
Nachtragsentwurf zum Bundeshaushalt 2013
Nach einer Pressemitteilung des BMF vom 24.06.2013 wurde in einer Sondersitzung ein Nachtrag zum Bundeshaushalt 2013 beschlossen. Die die durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 entstandenen Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der Infrastruktur sind so verheerend, dass in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen notwendig sein werden, um die Schäden zu beseitigen und die Regionen wieder aufzubauen. Für die Behebung der Hochwasserschäden wird ein Fond „Aufbauhilfe“ mit einem Volumen in Höhe von 8 Milliarden EUR errichtet. Der Fond wird vom Bund vorfinanziert und die Länder werden ihren Anteil nach und nach erbringen. Die Nettokreditaufnahme erhöht sich mit dem Nachtragshaushalt von 17,1 Milliarden EUR auf 25,1 Milliarden EUR. Die zulässige strukturelle Neuverschuldungsgrenze wird aber weiterhin deutlich unterschritten. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum 05.07.2013 abgeschlossen sein. |