Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 23
Buchhaltungsbüro
Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht
Am 05.06.2013 wurde ein umfangreicher Kompromissvorschlag vom Vermittlungsausschuss beschlossen. Der Einigungsvorschlag ist als komplette Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes formuliert. Er integriert den gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften, an der das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit gescheitert war. Die zahlreichen Änderungen im Einkommensteuerbereich finden wie ursprünglich geplant bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung. Unter anderem ist die Abschaffung von Steuergestaltungsmodellen wie das Goldfinger-Modell dort geregelt. Aber auch das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst bleibt wie der Wehrsold Freiwillig Wehrdienstleistender steuerfrei.
Lohnbuchhaltung
Erleichterung bei der Krankenkassenmeldung
Bei Anwendung der Gleitzone aufgrund einer Mehrfachbeschäftigung haben die Krankenkassen den Arbeitgebern die Höhe der Gesamtentgelte zu übermitteln. Grundlage dafür sind die abgegebenen GKV-Monatsmeldungen. Der beteiligte Arbeitgeber kann so das im jeweiligen Beschäftigungsverhältnis maßgebende beitragspflichtige Einzelarbeitsentgelt bestimmen. Die ermittelten Ergebnisse der Krankenkasse müssen solange berücksichtigt werden, bis eine neue Krankenkassenmeldung erfolgt. Für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone wird so die Krankenkassenmeldung erleichtert. Bei Anwendung der Gleitzonenregelung aufgrund einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung ist das zugrundeliegende beitragspflichtige Gesamtentgelt nur dann abzuändern, sofern die Krankenkasse eine neue Krankenkassenmeldung erstellt.
Lohnsteuerhilfe
Fehler bei Elster
Der BFH hat in seinen Urteilen zu Fehlern unter Verwendung von Elster Stellung bezogen. Danach handelt der Steuerpflichtige auch dann regelmäßig grob fahrlässig, wenn er die dem elektronischen ElsterFormular beigefügten Erläuterungen zur Einkommensteuerklärung unbeachtet lässt. Das ist allerdings nur dann ein Problem, wenn die Erläuterungen für einen steuerlichen Laien ausreichend verständlich, klar und eindeutig sind. Allein der Umstand, dass die mit ElsterFormular abgegebene elektronische Einkommensteuererklärung keinen vollständigen Ausdruck der Steuererklärungsformulare liefert, lässt eine grobe Fahrlässigkeit nicht entfalten. Der BFH hat mit diesen Urteilen zum Ausdruck gebracht, dass fehlende Angaben in den Steuererklärungen regelmäßig nicht mehr zugunsten des Steuerpflichtigen korrigi ert werden können, wenn die Abgabe im elektronischen Verfahren der Finanzverwaltung erfolgt. Im Einzelfall ist jedoch abzuwägen, ob im Sachverhalt eine ausreichende Erläuterung für den Normalverbraucher gegeben ist.
Unternehmensberatung
Eingetragene Lebenspartnerschaften
Das BVerfG hat mit Pressemitteilung vom 06.06.2013 das Ergebnis des Beschlusses bekanntgegeben. Danach ist die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig. Die Rechtslage muss rückwirkend ab Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, also zum 01.08.2001 geändert werden. In der Übergangszeit sind die bestehenden Regelungen zum Ehegatten auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden. Nach Mitteilung der Bundesregierung soll die gesetzliche Umsetzung umgehend erfolgen. |