Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 21

Buchhaltungsbüro

Vorsteuerabzug nach Widerspruch

Widerspricht der eigentliche Leistungserbringer einer Gutschrift, die der Leistungsempfänger ausgestellt hat, verliert die Gutschrift ihre Wirksamkeit. Der Vorsteuerabzug ist damit nicht mehr möglich. Der Leistungsempfänger muss nun abwarten, bis eine ordnungsgemäße Rechnung durch den Leistenden erteilt wird. Wurde die Vorsteuer bereits geltend gemacht, wirkt der Widerspruch erst in dem Jahr, in dem dieser ausgesprochen wird. Der Widerspruch ist grundsätzlich bis zur zivilrechtlichen Verjährung von in der Regel drei Jahren möglich. Der BFH hat in seinem Urteil vom 23.01.2013 diese Rechtsauffassung im Streitfall bestätigt. Die umsatzsteuerliche Gutschrift wird grundsätzlich durch den Leistungsempfänger aufgrund vorab getroffener Vereinbarung erteilt. 

Lohnbuchhaltung

Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung

In einer aktuellen Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung wurde zur  Beschäftigung ohne Arbeitsleistung zu erbringen Stellung genommen. Eine Beschäftigung gilt danach als fortbestehend, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitslohn fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Wenn das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht, tritt keine Beitragsfreiheit ein. Die Beitragsbemessungsgrenze darf nicht gekürzt werden. Gerade in den Fällen, in denen ein Arbeitsverhältnis wegen Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente beendet wird, kann durch den Zeitpunkt der Auszahlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt der Umfang der Beitragspflicht gesteuert werden. Relevant ist die Anwendung, wenn im gleichen Monat oder in einem der folgenden Monate des gleichen Kalenderjahres einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zur Auszahlung gelangt. Weitere Regelungen zum Bezug von Krankengeld und damit anzuwendender Fristen enthält das Schreiben der Sozialversicherung.

Lohnsteuerhilfe

Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung

In einem neuen Gesetzesentwurf wird von den Ländern vorgeschlagen, die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung bei Steuerhinterziehung in allen Fällen auf zehn Jahre festzulegen. Die jetzige Frist würde damit verdoppelt werden (bisher nur fünf Jahre). Damit soll die Frist für die Strafverfolgung der Festsetzungsfrist für die Steuern in diesen Fällen gleichgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf wurde an die Bundesregierung als besonders eilbedü eilbedürftig weitergeleitet. In derartigen Fällen muss die Stellungnahme innerhalb von drei Wochen erfolgen.  Begründung dieser neuen Gesetzesinitiative ist die wirksame Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die das Gemeinwesen schädige.

Unternehmensberatung

Neuregelungen zum 01.05.2013

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, welche Regelungen zum 01.05.2013 neu zur Anwendung kommen. So gibt es ein neues Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen. Wer im eigenen Haus entsprechende Maßnahmen durchführt, erhält einen von der KFW Förderbank bereitgestellten zinsbegünstigten Kredit. Außerdem wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 30 % gewährt, wenn ein Solar Speichersystem erworben wird. Förderfähig sind Anlagen, die maximal 30 Kilowatt leisten. Des Weiteren wurden zum 01.05.2013 verbindliche Mindestlöhne im Maler- und Lackierhandwerk eingeführt.

Der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer in den alten Bundesländern einschließlich Berlin erhöht sich um 1,25 % nun auf 12,15 EUR. Für ungelernte Arbeitnehmer gelten bundesweit einheitlich für alle nun 9,90 EUR (Steigerung um 1,54 %).  Weitere Neuregelungen ab dem 01.05.2013 zum Mietrecht usw. sind auf den Internetseiten der Bundesregierung aus einer Pressemitteilung ersichtlich.

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