Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 19
Buchhaltungsbüro
Fahrtkosten bei Selbständigen
Ob der volle Fahrtkostenansatz auch für Fahrten eines Selbständigen zu mehreren Tätigkeitsstätten gilt, muss der BFH in einem anhängigen Verfahren prüfen (Aktenzeichen VIII R 47/11). Nun hat das FG Münster in einem weiteren Verfahren diese Auffassung bestätigt und wegen der grundsätzlichen Frage Revision zugelassen. Die Finanzverwaltung lehnt es bisher ab, die Rechtsprechung zu Arbeitnehmern auch auf Selbständige zu übertragen. Im Urteilsfall hatte die Klägerin an unterschiedlichen Orten Musikunterricht erteilt. Der Ansatz der Fahrtkosten mit 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer wurde abgelehnt, da es sich laut Finanzamt um Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte handelt. Das Finanzgericht bestätigte jedoch die Auffassung der Klägerin, wonach in Kundeneinrichtungen keine Betriebsstätten vorliegen können. Es wurden die tatsächlich gefahrenen Kilometer zugrunde gelegt.
Lohnbuchhaltung
Zuzahlung des Arbeitnehmers
In einem neuen BMF-Schreiben vom 19.04.2013 nimmt die Finanzverwaltung zur Behandlung von Zuzahlungen durch den Mitarbeiter Stellung. Insbesondere zur Verwendung von Tankkarten werden diverse Beispiele aufgeführt. Wird zum Beispiel das überlassene Fahrzeug per Tankkarte betankt und die anteiligen für die Privatnutzung zu entrichteten Treibstoffkosten erst einen Monat später durch den Arbeitgeber vom Arbeitnehmer in der Lohnabrechnung einbehalten, liegt kein Nutzungsentgelt vor, das als Zuzahlung den geldwerten Vorteil kürzen würde. Hat der Arbeitnehmer ansonsten die privat veranlassten Treibstoffkosten zu übernehmen, handelt es sich ebenfalls nicht um Zuzahlungen, die berücksichtigt werden können. Lediglich pauschale Entgelte in Form von Pauschalbeträgen je Monat oder anhand von pauschal festgelegten Kilometerzuzahlungen können berücksichtigt werden. Wird die Fahrtenbuchmethode angewendet, können die vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen, die nicht als Nutz ungsentgelt den Arbeitslohn mindern, nicht in die Gesamtkosten des Fahrzeugs einfließen.
Lohnsteuerhilfe
Steuererklärung 2012: Abgabetermin 31.05.2013
Der alljährliche Abgabetermin nähert sich mit der Frage verbunden: Wer muss denn als Arbeitnehmer eine Steuererklärung einreichen? Grundsätzlich geben Arbeitnehmer nur auf Antrag eine Steuererklärung innerhalb der Festsetzungsverjährungsfristen (vier Jahre) ab. Werden aber neben den Arbeitslohneinkünften noch andere Einkünfte mit mehr als 410 EUR bezogen, wird die Antragsmöglichkeit zur Pflicht. Zu den weiteren Einkünften gehören beispielsweise auch Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld). Sofern Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V abgerechnet wurden, ergibt sich ebenfalls eine Steuererklärungspflicht. Seit der Abgeltungsteuer ergibt sich aus den Kapitaleinkünften grundsä tzlich keine Abgabeverpflichtung mehr. Hier sollte ggf. überprüft werden, ob nicht eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung zur (teilweisen) Erstattung von bereits einbehaltener Abgeltungsteuer führen kann.
Unternehmensberatung
Mittelstandsfinanzierung: Basel III
Neue und damit strengere Regeln durch Basel III sind durch Unternehmen bei der Eigenkapital- und Liquiditätsprüfung der Banken zu beachten. Damit werden die Hürden bei Kreditvergaben vor allem für Existenzgründer und in bestimmten Branchen schwerer zu nehmen sein. Investitionen müssen vermehrt durch Eigenkapital gedeckt werden können. Der DIHK fordert in einer Pressemitteilung vom 18.04.2013, dass die Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung überprüft werden müssen. Eine Nachbesserung wird ggf. gefordert. Dabei ist zu beachten, dass es im internationalen Vergleich wesentliche Unterschiede gibt. |