Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 16

Buchhaltungsbüro

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Der BFH hat in einem nun veröffentlichten Urteil vom 14.11.2012 zum Umfang der Sorgfaltspflichten eines Unternehmers wegen Nachweis des Bestimmungsortes Stellung genommen. Auffällige Unterschiede zwischen der Unterschrift des Abholers unter der Empfangsbestätigung auf der Rechnung und der Unterschrift auf dem vorgelegten Personalausweis verpflichten den beteiligten Unternehmer zu erhöhter Sorgfalt. Er muss annehmen, dass an der Identität des Abnehmers und dem angeblichen Vertragspartner erhebliche Zweifel bestehen können. Besonders hohe Anforderungen an den Nachweis sind dann zu stellen, wenn die innergemeinschaftliche Lieferung einen hochwertigen Pkw betrifft und dem Liefergeschäft ein Barverkauf zugrunde liegt. Besonders in Fällen, in denen der Pkw abgeholt wird und auch ein Barverkauf erfolgte, muss der Lieferer alles tun, um die Steuerfreiheit der Lieferung sicher zu stellen.

Lohnbuchhaltung

Kaufkraftzuschläge

Das BMF hat mit Schreiben vom 05.04.2013 die neuen Kaufkraftzuschläge bekanntgegeben. Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die steuerfreien Zuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde ergänzt und zum 01.04.2013 neu herausgegeben. Die betreffenden Länder können im BMF-Schreiben auf der Internetseite des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de nachgelesen werden.

Lohnsteuerhilfe

Arbeitszimmer

In einem Urteilsfall beschäftigt sich der BFH mit der Abzugsbegrenzung für das häusliche Arbeitszimmer.  Befindet sich das Arbeitszimmer im Obergeschoss des ausschließlich vom Kläger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses, ist die Abzugsbeschränkung mit 1.250,00 EUR gegeben. Das oberste Gericht rechnet das Arbeitszimmer dem häuslichen Bereich zu, da die bauliche Trennung der Räumlichkeiten nicht so stark ausgeprägt war, dass der Zusammenhang zur häuslichen Sphäre hinreichend gelöst war. Erst wenn der Bereich des Arbeitszimmers über eine der Allgemeinheit zugängliche und auch von anderen Personen genutzte Verkehrsfläche zu erreichen ist, liegt eine Trennung zwischen privater und beruflicher Sphäre vor.

Unternehmensberatung

Reform des Ehegattensplittings

Der Deutsche Bundestag teilt in einer Pressemitteilung mit, dass das Ehegattensplitting auf den Prüfstand gestellt wurde. Die Bundesregierung soll aufgrund einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitteilen, wie sich das Abgabenaufkommen verhält, wenn das Ehegattensplitting auch an eingetragene Lebenspartnerschaften  weitergegeben wird. Ebenfalls soll geprüft werden,  wie sich die Abschaffung des Ehegattensplittings auswirken würde. Das Ergebnis wäre die Individualbesteuerung als Einzelperson.

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