Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 12
Buchhaltungsbüro
Gelangensbestätigung erst zwingend ab 01.10.2013
Die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist unter anderem vom Belegnachweis über das Verbringen in das übrige EU-Ausland abhängig. Wie sich aus dem geänderten Verordnungsentwurf ergibt, sollen die seit 01.01.2012 bestehenden Neuregelungen hierzu (Gelangensbestätigung) in geänderter Fassung erst zum 01.10.2013 verbindlich angewandt werden müssen. Änderungen ergeben sich z. B. noch bei der Abholung durch einen Spediteur im Auftrag des Abnehmers (Speditionsbescheinigung mit Versicherung der Verbringung ins EU-Ausland mit Nachweis der unbaren Zahlung des Kaufpreises durch den Abnehmer).
Hinweis:
Der Bundesrat muss der geänderten Umsatzsteuer-Dürchführungsverordnung noch zustimmen. Die Zustimmung gilt jedoch als wahrscheinlich.
Lohnbuchhaltung
Jobticket – Zufluss geldwerter Vorteil geklärt
Der BFH (Az. VI R 56/11) hat nunmehr geklärt, dass der geldwerte Vorteil des Jobtickets dem Arbeitnehmer bereits mit Ausübung des Bezugsrechts, also dem Erwerb der Jahresnetzkarten, zufließt. Die monatliche Zahlung urch den Arbeitgeber im Urteilsfall sah der BFH als unbeachtlich an. Hinweis:
Durch den vollen Zufluss des geldwerten Vorteils bereits mit Ausübung wird in der Praxis die für die Sachzuwendung anzuwendende Freigrenze von 44 Euro je Monat und Arbeitnehmer meist überschritten sein.
Lohnsteuerhilfe
Neue Merkblätter für Kindergeld
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die neuen Kindergeld-Merkblätter 2013 veröffentlicht. Diese stehen auf den Internetseiten des BZSt in der Rubrik Kindergeld (unter dem Punkt Familienkassen oder Kindergeldberechtigte) zum Download bereit. Die Merkblätter stellen einen praxisgerechten Überblick über die Neuregelungen im Kindergeldrecht dar. Die neuesten Regelungen zum Einkommensteuerrecht und die damit verbundene Auffassung der beteiligten Kindergeldstellen werden so nachvollziehbar wiedergegeben.
Unternehmensberatung
Geltendmachung des Pflichtteils
Macht der Pflichtteilsberechtigte den Anspruch gegenüber der Finanzverwaltung im Sinne der Erbschaft- und Schenkungsteuer geltend, ist dies unabhängig von weiteren Folgen zu beurteilen. Im Urteilsfall hat der BFH festgestellt, dass die steuerliche Berücksichtigung unabhängig davon erfolgt, ob der Verpflichtete damit rechnen muss, den Anspruch zu Lebzeiten erfüllen zu müssen. Im Urteil vom 19.2.2013 führt der BFH aus, dass die Berücksichtigung zumindest dann stattfindet, wenn der Pflichtteilsanspruch im Zeitpunkt der Mitteilung an das Finanzamt noch nicht verjährt ist. Die Kläger hatten im Urteilsfall sich gegenseitig im Rahmen eines Berliner Testaments als Erben eingesetzt. Der an den Erben zu entrichtende Pflichtteilsanspruch wurde zunächst vom Finanzamt bei der Berechnung der Erbschaftsteuer nicht abgezogen. Die Klage führte zum Erfolg und zur Berücksichtigung der Nachlassverbindlichkeiten. |