Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 11
Buchhaltungsbüro
Bruttolistenpreis verfassungsgerecht
Der BFH hat in seinem Urteil vom 13.12.2012 bestätigt, dass die Anwendung der 1%-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Im Urteilsfall wurde der BLP für einen geleasten Dienstwagen angesetzt, obwohl es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelte. Der BFH betont erneut, dass die 1%-Regelung typisierend den Wert der Privatnutzung ermitteln lässt. Der Steuerbürger hat immer die Möglichkeit, sich für die zwar aufwendige aber alternative Fahrtenbuchmethode zu entscheiden.
HINWEIS:
Einsprüche diesbezüglich werden von der Finanzverwaltung mit Hinweis auf die Entscheidung des BFH mit dem Az. VI R 51/11 zurückgewiesen.
Lohnbuchhaltung
ELStAM-Verfahren - Praktische Anwendung
In den letzten Tagen hat die Finanzverwaltung bereits zwei Mal über den Einstieg in das elektronische Lohnsteuerverfahren berichtet. Nach den ersten Datenerhebungen sind bereits 8 Mio. Arbeitnehmer zum Verfahren angemeldet, was ca. 19% der deutschlandweit bestehenden Arbeitsverhältnisse ausmacht. Trotz der Pilotphase wurden technische Problemfelder entdeckt, die im Erfahrungsaustausch in Informationsveranstaltungen aufgenommen und behoben werden sollen. So löst z. B. ein Umzug des Mitarbeiters unabhängig von der steuerlichen Auswirkung die Mitteilung einer Änderungsliste aus. Die Finanzverwaltung ist bemüht, derartige Auslieferungen zu reduzieren. In Einzelfällen wird auch die Steuerklassenkombination III/V in ELStAM nicht vorgehalten und in der Datenbank ist die Kombination IV/IV gespeichert. Verstirbt ein Arbeitnehmer, wird ab dieser Mitteilung die Steuerklasse VI angewendet.
HINWEIS:
Bei Auftreten von Problemfällen sollte der Arbeitgeber versuchen, dies im Einzelfall mit seinem Mitarbeiter aufzuklären. Ansonsten wird die Finanzverwaltung nach deren Aussagen möglichst schnell in der Zukunft für Abhilfe sorgen.
Lohnsteuerhilfe
Volljähriges behindertes Kind
Nach dem BFH-Urteil vom 12.12.2012 muss ein behinderungsbedingter Mehrbedarf bei einem volljährigen behinderten Kind dem Grunde und der Höhe nach substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht werden. Fehlen dazu die Nachweise, ist der Mehrbedarf der Höhe nach zu schätzen. Im Urteilsfall wurden die mit der Behinderung im Zusammenhang stehenden Kosten im Wege der Eingliederungshilfe durch einen Sozialleistungsträger übernommen. Die gewährte Eingliederungshilfe ist einerseits als Leistung eines Dritten bei dem zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln und andererseits als im Einzelnen nachgewiesener behinderungsbedingter Mehrbedarf zu berücksichtigen.
HINWEIS:
Kindergeld für ein volljähriges, behindertes Kind ohne weitere Anspruchsvoraussetzungen ist dann zu gewähren, wenn das Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
Unternehmensberatung
Anhebung des Spitzensteuersatzes
Nach einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Brandenburg plädiert die Landesregierung für die Anhebung eines Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von derzeit 42 % auf 49 %. Einkommen ab 100.000 EUR sollen nach einem entsprechenden Gesetzesentwurf höher besteuert werden. Der Spitzensteuersatz in Höhe von 56 % wurde Ende der 80er Jahre auf aktuell 42 % abgesenkt. Nach Aussage des Finanzministers sei es deshalb dringend an der Zeit, bundesweit eine soziale Ausgewogenheit im Steuerrecht zu erreichen. Die Anhebung des Spitzensteuersatzes sei auch aus Gründen der Haushaltskonsolidierung geboten. |