Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 8
Buchhaltungsbüro
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Mit Wirkung vom 01.01.2012 wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen. Hierzu hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen, wonach für bis zum 31.03.2012 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen der beleg- und buchmäßige Nachweis nach altem Recht nicht beanstandet wird. Durch BMF-Schreiben vom 06.02.2012 wird diese Nichtbeanstandungsregelung um drei weitere Monate verlängert. Somit sind die Neuregelungen unter anderem zum sog. Gelangensnachweis erst ab dem 01.07.2012 zwingend anzuwenden.
Lohnbuchhaltung
Sozialversicherung ab 2012
Zum 01.01.2012 unterliegen Teilnehmer aller dualen Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht während der gesamten Dauer des Studiengangs und damit sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienabschnitte. Es besteht weder eine Übergangsregelung noch eine Befreiungsmöglichkeit. Endet die ausbildungsintegrierte Berufsausbildung vor dem Ende des ausbildungsintegrierten Studiums, ändert sich nichts an der eingetretenen Sozialversicherungspflicht. Diese besteht bis zum Ende des Studiums fort, sofern die Ausbildungsvergütung weitergezahlt wird.
Lohnsteuerhilfe
Eingetragene Lebenspartner
Nach dem Beschluss des FG Münster wird im Wege einer Aussetzung der Vollziehung die Wahl der Lohnsteuerklassen III und V durch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zugelassen. Es bestehe zumindest die Möglichkeit, dass die Ungleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Steuerpflichtigen gegen das Grundgesetz verstößt.
Der besondere Schutz von Ehe und Familie rechtfertigt nach Aussage des Gerichts keine Differenzen zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Hinblick auf steuerliche Vorschriften. Der Senat hat die Beschwerde zum BFH zugelassen.
Unternehmensberatung
Moderne Unternehmensbesteuerung
Die schwarz-gelbe Koalition will die Besteuerung von Unternehmen weiter modernisieren und hat hierzu einen Zwölf-Punkte-Plan zur Reform der Unternehmensbesteuerung vorgestellt. Zu den dort vorgeschlagenen Maßnahmen zählen u. a. die Anhebung des Höchstbetrags bei Verlustrücktrag, die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts bei den Fahrtkosten sowie beim Verpflegungsmehraufwand und bei Unterkunftskosten. Außerdem soll der Verlustabzug bei beschränkter Haftung im Rahmen von Personengesellschaften vereinfacht werden. Des Weiteren sind Neuerungen und Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Bereich geplant.
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