Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 6

Buchhaltungsbüro

Umsatzsteuer bei Partyservice

Die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens stellen grundsätzlich Dienstleistungen dar, die als sonstige Leistung dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % unterliegen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice nur Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert. Dabei müssen besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist. Die Lieferung von Lebensmittelzubereitungen unterliegt hingegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % (BFH vom 23.11.2011, veröffentlicht am 25.01.2012).

Lohnbuchhaltung

Kurzarbeitergeld ab 2012  

Für Kurzarbeitergeld, das im Jahr 2012 beginnt, gelten eingeschränkte Regelungen. Die Bewilligung von Kurzarbeitergeld gilt nur dann, wenn mindestens 1/3 der Belegschaft von einem Arbeits- und Entgeltausfall von mindestens 10 % betroffen ist (bis Ende 2011 war ein einzelner Mitarbeiter ausreichend). Das Kurzarbeitergeld wird nur noch bis zu sechs Monate gezahlt (bei Beginn 2011 waren dies noch zwölf Monate). Die Arbeitsagentur beteiligt sich nicht mehr an den auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialabgaben. Nach wie vor wirken sich aber Betriebssicherungsvereinbarungen nicht mindernd auf die Höhe des anschließenden Kurzarbeitergeldes aus.

Lohnsteuerhilfe

Zuteilung der Identifikationsnummer

Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind nach Aussage des BFH vom 18.01.2012 verfassungsgemäß. Da die Identifikationsnummern den steuerpflichtigen natürlichen Personen anders als die bisherigen Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Die Identifikationsnummern bilden außerdem eine wesentliche Voraussetzung für den Ersatz der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale. Die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte wird aufgrund der Identifikationsnummer gewährleistet. Außerdem kann Missbräuchen bei Beantragung von Kindergeld sowie bei Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden. 

Unternehmensberatung

Scheinselbständigkeit wird geprüft

Nach einer Pressemitteilung vom 06.02.2012 des Deutschen Bundestages spielt das Phänomen der Scheinselbständigkeit im Rahmen der Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weiterhin eine nennenswerte Rolle. Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unterliegt als Deliktform dem Strafgesetzbuch. Nach Einschätzung der Dienststellen ist Scheinselbständigkeit vornehmlich in den Brachen Baugewerbe, Spedition, Transport und Logistik sowie Garten- und Landschaftsbau anzutreffen. Sofern Beteiligte Zweifel haben, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, sollte zur Klärung ein Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. Dabei wird der sozialversicherungsrechtliche Status verbindlich festgestellt. Außerdem muss die Einzugsstelle in Form der zuständigen Krankenkasse zwingend eine Statusfeststellung herbeiführen, wenn sich aus der Anmeldung eine Beschäftigung ergibt, dass dieser Angehöriger des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist.

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