Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 50

Buchhaltungsbüro

Pauschalsteuer auf Aufmerksamkeiten

Die Finanzverwaltung überdenkt eine Vereinfachungsregelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen. Es soll die für Sachbezüge für Arbeitnehmer unter 40 EUR geltende Begünstigung auch für Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte gelten. Mit einer Rundverfügung vom 10.10.2012 schafft die OFD Frankfurt so eine deutliche Erleichterung für die Praxis. Bei Arbeitnehmern sind bloße Aufmerksamkeiten, deren Wert 40 EUR brutto nicht übersteigen und aus besonderem Anlass überreicht werden, nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer einzubeziehen. Damit entfallen künftig bei der Ausübung des Wahlrechts die Kosten für die Pauschalsteuer bei Kleinstgeschenken, wie beispielsweise Blumensträußen, die ein Unternehmer einer Vielzahl von Kunden zu deren Geburtstagen schenkt.
HINWEIS:
Insoweit sollte auch bei Betriebsprüfungen bei Zuwendungen unter 40 EUR an Dritte keine Kontrollmitteilung mehr veranlasst werden. 

Lohnbuchhaltung

Übernachtungskosten für Lkw-Fahrer

Die Finanzverwaltung reagiert mit BMF-Schreiben vom 04.12.2012 auf ein BFH-Urteil vom 28.03.2012, wonach ein Kraftfahrer typische Aufwendungen als Reisenebenkosten geltend machen kann. Derartige Aufwendungen können in vereinfachter Weise ermittelt und glaubhaft gemacht werden. In Betracht kommen Gebühren für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten sowie Aufwendungen für die Reinigung der eigenen Schlafkabine. Soweit der Arbeitnehmer die ihm tatsächlich entstandenen und regelmäßig wiederkehrenden Reisenebenkosten für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen durch entsprechende Aufzeichnungen glaubhaft macht, kann der tägliche Durchschnittsbetrag durch den Arbeitgeber nachfolgend steuerfrei erstattet werden. Der so ermittelte Betrag kann für jeden Tag der Auswärtstätigkeit angesetzt werden, soweit sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern.

Lohnsteuerhilfe

Beabsichtigte Eigennutzung einer Wohnung

Nach einer Entscheidung des FG Köln vom 14.11.2012 ist die zunächst beabsichtigte Eigennutzung einer Wohnung ohne Belang, wenn tatsächlich eine Fremdvermietung erfolgt. Für das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt an, in dem zum ersten Mal Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden können. Im Urteilsfall äußerte die Klägerin zunächst eine gegenteilige Absicht (Eigennutzung). Dies ist jedoch unschädlich, wenn durch diese Absicht die spätere Erzielung von Einkünften nicht erschwert wird.

Unternehmensberatung

Projekt „Erbschein 24“

Wie der Projektname schon erkennen lässt, soll der Erbschein möglichst schnell nach Antragstellung, im Idealfall am selben Tag bzw. binnen 24 Stunden erteilt werden. Dieses Ziel kann allerdings nur erreicht werden, wenn die Antragsteller mit den notwendigen Dokumenten, wie z. B. Sterbeurkunde und Vollmacht der Miterben, zum Beurkundungstermin erscheinen. Mit den vollständigen Unterlagen reicht ein einziger Gang zum Gericht, um den Erbschein zu beantragen und in der Regel auch direkt mitnehmen zu können. Die Frage nach dem Erfordernis eines Erbscheins stellt sich immer dann, wenn der Verstorbene kein notarielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat. Die Erben benötigen einen Erbschein, um beispielsweise auf Konten zugreifen zu können oder wenn Immobilien zum Nachlass gehören.

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