Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 5

Buchhaltungsbüro

Pauschbeträge für Sachentnahmen 2012

Die für das Jahr 2012 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) wurden von der Finanzverwaltung mit Schreiben vom 24.01.2012 bekanntgegeben. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages; bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Bei gemischten Betrieben ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen:

Gewerbezweig

   Jahreswert für eine Person    

ohne Umsatzsteuer


EUR

EUR

EUR

Bäckerei

873

443

1.316

Fleischerei

693

1.039

1.732

Gast- und Speisewirtschaften




  a) mit Abgabe von kalten Speisen

831

1.246

2.077

  b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

1.149

2.049

3.198

Getränkeeinzelhandel

0

374

374

Café und Konditorei

886

762

1.648

Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)  

526

70

596

Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)

1.205

582

1.787

Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)

277

208

485

Lohnbuchhaltung

Neue Dienstwagenbesteuerung?  

Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 26.01.2012 soll in Zukunft die Klimabilanz des Fahrzeuges eine Rolle bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen spielen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag, dass der Anteil der steuerlichen geltend zu machenden Abschreibungen mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid verringert werden soll. Abschreibungsmöglichkeiten sollen sogar ganz entfallen, wenn das Doppelte des Zielwertes überschritten ist. Auch die steuerliche Behandlung mit privater Nutzung von Dienstwagen soll diesbezüglich angepasst werden. Mit der Steueränderung sollen nach Aussage des Bundestages mehr Anreize für mehr Nachfrage nach spritsparenden Autos gesetzt werden.  

Lohnsteuerhilfe

Häusliches Arbeitszimmer

Nach Entscheidungen des BFH, die am 25.01.2012 veröffentlicht wurden, bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bei einem Hochschullehrer und einem Richter. Dies hat zur Folge, dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abgezogen werden können. Nach der neuen gesetzlichen Regelung kann das häusliche Arbeitszimmer nur noch bei vorhandenem Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit in voller Höhe angesetzt werden. Alternativ dazu kann der Abzug bis maximal 1.250 EUR erfolgen, wenn für eine bestimmte Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Ansatzmöglichkeit mit einer zeitlichen Nutzung von 50 % ist entfallen. Da weder für den Hoc hschullehrer noch für den Richter die noch vorhandenen Möglichkeiten in Frage kommen, bestätigt nun der BFH, dass der Abzug von Werbungskosten nicht möglich ist.

Unternehmensberatung

Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Der Ende 2010 geschlossene Finanzmarktstabilisierungsfonds soll wieder für neue Anteile geöffnet werden. In dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes soll der Bund damit die Finanzmarktstabilität auch im Falle einer systemischen Krise sichern. Vorgesehen sind Gewährleistungs- und Kreditmöglichkeiten für Banken bis zu 480 Milliarden EUR. Der auch als Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz bezeichnete Entwurf ist identisch mit dem bereits von der Koalitionsfraktion eingebrachten Entwurf. 

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