Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 49
Buchhaltungsbüro
Gewerbesteuer vorläufig
Es bestehen derzeit verfassungsrechtliche Bedenken bei der Hinzurechnung zum Gewerbeertrag (z. B. Leasingraten). Das Finanzgericht Hamburg ist zwar von der Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnungsvorschriften überzeugt, dies muss jedoch vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Die Finanzverwaltung hat nun mitgeteilt, dass Gewerbesteuermessbeträge ab 2008 nur noch vorläufig festgesetzt werden, soweit im Rahmen der Veranlagung Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag vorgenommen wurden. Im Einzelfall sollte geprüft werden, ob in dem jeweiligen Gewerbesteuermessbescheid der Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen wurde. Zu beachten ist jedoch, dass erst bei Beträgen über 100.000 EUR eine Auswirkung durch die Hinzurechnung entsteht.
Lohnbuchhaltung
Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers
Der BFH hat in zwei Urteilen zur Frage Stellung genommen, ob der Arbeitgeber bei Zusatzleistungen ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt oder tatsächlich nur freiwillige Arbeitgeberleistungen weitergibt. Im Urteilsfall wurden diverse Zusatzleistungen erbracht: Tankkarte, Internetkosten, Krankheitskostenzuschüsse, Kindergartenzuschüsse usw. Nach einer Änderung der Gehaltsstruktur wurden Teilbeträge des Gehalts als steuerfreie oder nur pauschal zu versteuernde Sachbezüge und Leistungen gewährt. Die bisherigen Bruttoarbeitslöhne wurden in den jeweils neuen Arbeitsverträgen abgesetzt und um diese monatlichen Zusatzleistungen ergänzt. Der BFH stellt fest, dass nur der ohnehin geschuldete Arbeitslohn mit dem arbeitsrechtlich geschuldeten gleichzusetzen ist. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn werden nur freiwillige Arbeitgeberleistungen erbracht.
Lohnsteuerhilfe
Steuerklassenwahl 2013
Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass das neue Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 auf der Internetseite des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) abrufbar ist. Bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, wird so die Wahl der richtigen Steuerklasse erleichtert. Im Merkblatt sind jedoch nicht gegebenenfalls künftige Tarifsenkungen aufgrund des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression berücksichtigt. Das Gericht befindet sich derzeit noch im Vermittlungsverfahren.
Unternehmensberatung
Vermögensteuer wieder einführen?
Politische Diskussionen um die Wiedereinführung der Vermögensteuer haben derzeit einen breiten Raum. Dazu wurden bereits Vorschläge vorgelegt, die jedoch zum Teil aus Sicht von Steuerexperten verfahrensrechtlich nicht haltbar sind. Die Wiedereinführung einer Vermögensteuer könnte zwar Steuereinnahmen generieren, unterm Strich werden jedoch keine Steuermehreinnahmen erzielt. Das Hauptproblem stellt auch einen zunehmenden Verwaltungsaufwand dar, da aus verfassungsrechtlicher Sicht eine jährliche Vermögensbewertung erfolgen muss. Auch im internationalen Vergleich hat die aufgezeigte Belastungswirkung der Vermögensteuer nur geringe Bedeutung.
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