Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 47
Buchhaltungsbüro
Voranmeldungen und Selbstanzeige
Durch die Verschärfung der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige seit 2011 kommt es im Bereich der Steueranmeldungen zur Kriminalisierung von Steuerpflichtigen. So weisen die Verbände auf ein praktisches Problem vor allem bei der Korrektur oder verspäteten Abgabe von Voranmeldungen hin. Mit der jüngsten Veröffentlichung wurde jedoch von der Finanzverwaltung der bisherige Generalverdacht der Steuerhinterziehung abgemildert. Bei der Umsatz- und Lohnsteuer sind berichtigte oder verspätet abgegebene Steuer(vor)anmeldungen nur in begründeten Einzelfällen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle weiterzuleiten. Kurzfristige Terminüberschreitungen und geringfügige Abweichungen sind unschädlich, es sei denn, es bestehen zusätzliche Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzungen. Liegen tatsächlich derartige Anhaltspunkte vor, kann die Abgabe einer vollständigen und richtigen Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige hinsichtlich der zuvor abgegebe nen Umsatzsteuervoranmeldungen diesen Jahres gewertet werden. Für die Wirksamkeit der Selbstanzeige bedarf es dann keiner gesonderten Korrektur des einzelnen Voranmeldezeitraums.
Lohnbuchhaltung
Betreuungsgeld wird eingeführt
Ab August 2013 erhalten Eltern finanzielle Unterstützung, wenn ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreut werden. Der Bundestag hat die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen. Die gesetzlichen Leistungen kommen allen Kindern zugute, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden. In Anspruch nehmen können dies Eltern, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen oder kaum Gebrauch von staatlich geförderten Betreuungsangeboten machen. Das Betreuungsgeld beträgt bis Juli 2014 monatlich 100,00 EUR; danach werden 150,00 EUR pro Monat gezahlt. Das Betreuungsgeld schließt sich nahtlos an das Elterngeld an und wird für 22 Monate gezahlt.
HINWEIS:
Neben dem weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen nach Aussage der Bundesregierung auch Väter und Mütter gefördert werden, die selbst für die Betreuung ihrer Kleinkinder sorgen möchten.
Lohnsteuerhilfe
Ökologische Besteuerung von Dienstwagen
Im Deutschen Bundestag wird derzeit die Besteuerung von privatgenutzten Dienst- und Firmenwagen anhand ökologischer Kriterien diskutiert. So soll der Anteil der steuerlich geltend zu machenden Abschreibungen von Firmenwagen mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid verringert werden. Die Besteuerung der Privatnutzung soll dagegen bei steigendem Kohlendioxidausstoß erhöht werden. Berufs- und Wirtschaftsverbände sehen dieser Neuregelung sehr skeptisch entgegen. So wird z. B. die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte mit der privaten Nutzung höher versteuert. Auch das oft unterstellte Dienstwagenprivileg sei nicht zutreffend, denn bei einem Arbeitnehmer ist die zur Verfügung gestellte Firmenwagennutzung ein Lohnbestandteil. Gefordert wird ein anderweitiger Ausgleich: Der Ansatz der sog. 1 %-Rege lung ohne weitere Abschläge sollte überdacht werden.
Unternehmensberatung
Steuerfreistellung bestimmter Dividenden
Nach einer Pressemitteilung vom 19.11.2012 gibt der Deutsche Bundestag bekannt, dass sogenannte Streubesitzdividenden steuerfrei gestellt werden sollen. Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung eines europäischen Urteils sollen sogenannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, steuerfrei sein. Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf die Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter 10 % liegt und damit die sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie keine Anwendung findet. In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten worden. Gab es ein Doppelbesteuerungsabkommen, reduzierte sich der Einbehalt auf 15 %. Die unterschiedliche Behandlung bei in- und ausländischen Unternehmen ist ein Verstoß gegen europäisches Recht.
HINWEIS:
Die betroffenen Körperschaften können auf Antrag eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer v erlangen.
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