Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 44

Buchhaltungsbüro

Jahressteuergesetz 2013 ist beschlossen

Der Bundestag hat am 25.10.2012 den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2013 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Geregelt wird die Steuerfreiheit von Bezügen bei Wehrdienstleistenden und Freiwilligendienstleistenden. Für Unterhaltsempfänger bleibt künftig bei der Ermittlung des eigenen Vermögens ein angemessenes Hausgrundstück unberücksichtigt. Im Grunderwerbsteuerrecht werden eingetragene Lebenspartner den Ehepartnern gleichgestellt. Umsatzsteuerbefreiungen werden auf besondere Heilbehandlungen ausgeweitet. Abgelehnt wurde der Antrag, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotels wieder abzuschaffen. Abgelehnt wurde auch der Antrag, dass Lebenspartnerschaften steuerlich mit Ehen gleichgestellt werden.
HINWEIS:
Die vorgesehene Umsatzsteuerfreiheit für Bildungsleistungen wurde zunächst zurückgestellt.

Lohnbuchhaltung

Mehr Geld für Minijobber

NNach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages wurde dem Gesetzesentwurf zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung zugestimmt. Dabei wird die Entgeltgrenze bei Minijobbern von 400,00 EUR auf 450,00 EUR angehoben; die Gleitzone erhöht sich entsprechend auf 850,00 EUR. Alle so Beschäftigten sind verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können die Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreit werden. Soweit die weitere Beschlussfassung dementsprechend vorgenommen werden kann, sollen die Änderungen ab 01.01.2013 in Kraft treten.

Lohnsteuerhilfe

Lebenslängliche Nutzung oder Leistung

Mit BFH-Schreiben vom 26.10.2012 hat die Finanzverwaltung die Vervielfältiger zusammengestellt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen berechnet wird. Diese gelten für Stichtage ab dem 01.01.2013 und sind unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar. Die Kapitalwerte werden unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

Unternehmensberatung

Erbschaft-/Schenkungsteuer

Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht nun die Frage vorgelegt, ob das Erbschaft-/Schenkungsteuergesetz in der im Jahr 2009 geltenden Fassung verfassungswidrig ist. Bedenklich sei der Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Im Urteilsfall ging es um den Nachlass von einem Onkel, wobei unter Berücksichtigung eines Freibetrages von 20.000 EUR und eines Steuersatzes von 30 % die Erbschaftsteuer festgesetzt wurde. Nach Auffassung des Klägers ist die beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u. a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (fremde Dritte) verfassungswidrig. Der BFH ist der Auffassung, dass die Neuregelungen und die damit vorgesehenen Steuervergünstigungen in wesentlichen Teilbereichen von großer finanzieller Tragweite über das verfassungsrechtlich gerechtfertigte Maß hinausgingen. Allerdings hatte der BFH keine Bedenken, Erwerber der Steuerklasse II besser zu stellen als E rwerber der Steuerklasse III.

 

 

 

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