Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 43

Buchhaltungsbüro

Umsatzsteuervorauszahlung

Umsatzsteuervorauszahlungen sind regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Soweit diese kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten sie als in diesem Kalenderjahr bezogen. Nach laufender Rechtsprechung des BFH ist hier ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen maßgebend. Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsens kann bei der Prüfung des 10-Tage-Zeitraums nicht berücksichtigt werden, dass sich das Fristende an einem Sonn- oder Feiertag auf den nächsten Werktag verlängert. Die Revision ist mittlerweile beim BFH angängig.

Lohnbuchhaltung

Rentenversicherungspflicht Gesellschafter

Das Bundessozialgericht hat am 29.08.2012 entschieden, dass die Rentenversicherungspflicht selbständig mitarbeitender Gesellschafter nicht entfällt, wenn sich bei der Berücksichtigung der Anzahl der Gesellschafter ergibt, dass ein Arbeitnehmer von dem einzelnen Gesellschafter nur in einem Umfang beschäftigt wird, der die Geringfügigkeitsgrenze unterschreitet. Im Urteilsfall ging es um die Rentenversicherungspflicht eines selbständig tätigen Dozenten. Es wurde eine Arbeitnehmerin als Bürokraft mit 405 EUR brutto beschäftigt. Hätte der Selbständige regelmäßig mehrere Arbeitnehmer in einem gewissen Umfang beschäftigt, so bestünde für den Selbständigen keine Rentenversicherungspflicht.
HINWEIS:
Selbständige Gesellschafter müssen damit zur Vermeidung der Rentenversicherungspflicht sicherstellen, dass die Vergütung der von der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer je Gesellschafter die Geringf ügigkeitsgrenze überschreitet.

Lohnsteuerhilfe

Langfristiger Einsatz beim Kunden

Nach einer nun veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 13.06.2012 kann die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers unabhängig von der Dauer des Einsatzes grundsätzlich keine regelmäßige Arbeitsstätte sein. Die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte wäre nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt. Regelmäßige Arbeitsstätten sind dauerhaft betriebliche Einrichtungen des Arbeitgebers, denen der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht. Dies ist regelmäßig im Betrieb des Arbeitgebers oder im Zweigbetrieb der Fall, nicht aber bei der Tätigkeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers.

Unternehmensberatung

Berufsbetreuer und Umsatzsteuer

Das BMJ hat in einer Pressemitteilung vom 19.10.2012 erklärt, dass im Rahmen der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 eine Einigung zur Umsatzsteuerfreiheit der Berufsbetreuervergütung erzielt werden konnte. Berufsbetreuer erhalten eine Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern. Bislang unterliegt diese Vergütung grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Bei der im Jahr 2005 eingeführten Pauschalvergütung wurde auch die gesetzliche Umsatzsteuer rechnerisch mit einbezogen. Die Umsatzsteuerbefreiung führt damit im Endergebnis zu einer deutlichen Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer.

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