Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 41

Buchhaltungsbüro

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Der EuGH sollte unter anderem prüfen, ob die EU-Mitgliedsstaaten die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung davon abhängig machen können, dass der Lieferer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig nachweist. Mit der Entscheidung vom 27.09.2012 stellte der EuGH klar, dass die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass der Lieferer die Identifikationsnummer des Erwerbers mitteilt. Diese Aussage gilt allerdings unter einem Vorbehalt: Die Steuerbefreiung darf nicht allein aus diesem Grund verweigert werden. Wenn der Lieferer nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Identifikationsnummer zu erhalten und außerdem Angaben macht, die den Erwerber als steuerpflichtigen Unternehmer belegen können, bleibt die Lieferung steuerfrei.

Lohnbuchhaltung

Elektronische Lohnsteuerkarte startet

Nach dem BMF-Schreiben vom 02.10.2012 hat die Finanzverwaltung den Starttermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) mit Wirkung ab dem 01.11.2012 festgelegt. Arbeitgeber können ab diesem Zeitpunkt die ELSTAM-Merkmale der Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem 01.01.2013 abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrunde legen. Im BMF-Schreiben ist jedoch vorgesehen, dass der Arbeitgeber die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale selbst während des Kalenderjahres 2013 bestimmen kann. Es gilt demnach eine Übergangsfrist, die die zwingende Anwendung durch den Arbeitgeber erst ab dem 01.01.2014 vorsieht.

Lohnsteuerhilfe

Umzugskosten

Mit BMF-Schreiben vom 01.10.2012 hat die Finanzverwaltung die neuen Umzugskosten für die steuerliche Anwendung veröffentlicht. Danach ist der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauflagen für Verheiratete ab 01.03.2012 mit 1.357 EUR, ab 01.01.2013 mit 1.374 EUR und ab 01.08.2013 mit 1.390 EUR anzusetzen. Für Ledige wird der Pauschbetrag ab dem 01.03.2012 mit 679 EUR, ab 01.01.2013 mit 687 EUR und ab 01.08.2013 mit 695 EUR festgelegt. Die Erhöhungsbeträge des Pauschbetrages für weitere Personen mit Ausnahme des Ehegatten sind dem BMF-Schreiben zu entnehmen. Auch für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtkosten für ein Kind sind neue Höchstbeträge festgelegt worden.

Unternehmensberatung

Welche Belege erwartet das Finanzamt

Für Jahre ab 2011 ist die Einkommensteuererklärung verpflichtend elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Belege zur Steuererklärung sind nach wie vor in Papierform einzureichen. In der Praxis bestehen jedoch widersprüchliche Auffassungen dahingehend, welche Belege im Einzelfall erforderlich sind. Die Finanzverwaltung verweist hier auf die Übersicht „Einzureichende Belege zur Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2011“, wie sie auf der Internetseite „ELSTER“ veröffentlicht ist. Separate Aufstellungen sollten im Sinne des Bürokratieabbaus nicht mehr eingereicht werden.

Allein bei besonderen Lebensumständen empfiehlt sich jedoch eine ergänzende Belegeinreichung. Wenn jedoch die Anleitungen zu den einzelnen Formularen 2011 bedeutend werden, sind hingegen bei Teilbereichen, wie z. B. den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, mehr einzureichende Informationen und Unterlagen vorgesehen. Eine klare Ansage ist also derzeit nicht gegeben. Nach Anregung von Verbänden soll die Finanzverwaltung deshalb einen verbindlich geltenden Leitfaden über die verpflichtend zu erbringenden Nachweise herausgeben. Auch die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sollten so im Einzelfall bestimmt werden.

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