Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 40
Buchhaltungsbüro
Unrichtiger Steuerausweis
Die Finanzverwaltung hat zur Entstehung der Steuer bei einem unrichtigen Steuerausweis mit Schreiben vom 25.07.2012 Stellung genommen. Grundsätzlich schuldet der Unternehmer bei unrichtigem Steuerausweis auch den Mehrbetrag. Diese Steuer entsteht generell in dem Zeitpunkt, in dem die regulär geschuldete Umsatzsteuer entsteht, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung. Der Unternehmer kann die Rechnung gegenüber dem Leistungsempfänger jederzeit berichtigen. Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die berichtigte Rechnung dem beteiligten Unternehmer erteilt wurde.
HINWEIS:
Wird aber in einer Rechnung über eine nichtsteuerbare oder steuerfreie Leistung Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, entsteht diese Steuer im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung.
Lohnbuchhaltung
Reisekosten bei Einsatz im Betrieb des Kunden
Der BFH hat mit Urteil vom 13.06.2012 über die regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden entschieden. Sofern eine Auswärtstätigkeit vorliegt, sind Reisekosten erstattungsfähig. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird. Eine regelmäßige Arbeitsstätte ist die dauerhaft betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht. Die betriebliche Einrichtung eines Kunden eines Arbeitgebers kann grundsätzlich unabhängig von der Dauer eines Einsatzes keine regelmäßige Arbeitsstätte sein. Das oberste Gericht sieht nur ausnahmsweise in diesen Fällen eine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt.
Lohnsteuerhilfe
Haushaltsgemeinschaft Vater - volljähriger Sohn
In seinem Urteil vom 28.06.2012 hat der BFH zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, für einen alleinstehenden Steuerpflichtigen, nähere Aussagen gemacht. Dieser Entlastungsbetrag wird alleinstehenden Steuerpflichtigen gewährt, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Haben diese Personen eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person, sind sie nicht mehr alleinstehend, es sei denn, dass dieser volljährigen Person ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht. Im Urteilsfall wurde ein gemeinsames Wirtschaften unterstellt. Der volljährige Sohn hat zu den Kosten des gemeinsamen Haushalts beigetragen, also auch durch tatsächliche Hilfe und Zusammenarbeit eine Entlastung herbeigeführt. Der volljährige Soh n trug vor, dass er sich nicht wirtschaftlich beteilige und seine persönlichen Kosten der Lebensführung, wie Verpflegung, Bekleidung und Freizeit, selbst trage. Nach Aussagen des Gerichts liegt dennoch eine Haushaltsgemeinschaft vor. Diese würde nur dann zu verneinen sein, wenn der volljährige Sohn einen vollständig getrennten Haushalt führt oder Unterstützungsleistungen durch den Dritten ausgeschlossen erscheinen.
Unternehmensberatung
Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge
Nach einer Pressemitteilung vom 26.09.2012 hat das BMF angekündigt, dass die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge in einem bereits vorliegenden Gesetzesentwurf (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz) verbessert werden soll. Um die Bereitschaft zur individuellen Vorsorge und deren Attraktivität zu steigern, fördert der Staat bereits seit längerem ein entsprechendes Vorsorgeengagement. Zehn Jahre nach der Einführung der Riesterrente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeigt sich jedoch Anpassungsbedarf. Dies betrifft insbesondere den Verbraucherschutz, dem mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf Rechnung getragen wird.
HINWEIS: Die Transparenz und Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten sollen damit wesentlich erhöht werden. |