Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 4

Buchhaltungsbüro

Einkommensteuerveranlagung 2011

Nach einer Pressemitteilung der OFD Koblenz können Steuerzahler in diesem Jahr frühestens ab Mitte März mit ihrem Steuerbescheid rechnen. Grund dafür sind gesetzliche Änderungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen. Die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zu Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen sind bis zu diesem Termin an die Finanzverwaltung zu liefern. Die Finanzämter können daher erst ab März die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen vornehmen. Der fertige Steuerbescheid wird nach Aussage der Finanzverwaltung nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landen.

Lohnbuchhaltung

Minijobber erhalten oft Niedriglöhne  

Nach einer Pressemitteilung vom 18.01.2012 der Hans-Böckler-Stiftung werden Minijobberinnen und Minijobber geringer bezahlt als andere Beschäftigte. Fast 90 % der geringfügig Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen, obwohl dies verboten ist. Unternehmen nutzen offensichtlich Minijobs um Personalkosten zu drücken. Besonders eklatant ist der Lohnrückstand unter geringfügig Beschäftigten, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen. Das sind Ergebnisse aus drei neuen Studien, die von der Stiftung gefördert werden. Diese zeigen auch, dass Minijobs selten als stabile Beschäftigung durchgeführt werden und nur als Hinzuverdienst angesehen wird. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbiete Lohnabschläge aufgrund kürzerer Arbeitszeiten. Auch Minijobbende haben Ansprüche auf die gleichen Bruttostundenlöhne wie in einer vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 
 

Lohnsteuerhilfe

Erstausbildungskosten vor Gericht

Ein neues Musterverfahren zu Erstausbildungskosten soll die derzeit unsichere Rechtslage zur unbeschränkten Abziehbarkeit klären. Ausgangspunkt ist die vor dem FG Baden-Württemberg anhängige Klage (Az. 10 K 4245/11). Ende des Jahres 2011 hat der Gesetzgeber die Abziehbarkeit von Erstausbildungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ausgeschlossen. Dies steht im Widerspruch der Rechtsprechung des BFH, der derartige Aufwendungen unbeschränkt als vorab entstandenen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt hat. Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium sollten weiterhin als Werbungskosten oder aber Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei Ablehnung durch die Finanzverwaltung soll Einspruch eingelegt und R uhen des Verfahrens ausdrücklich beantragt werden.

Unternehmensberatung

Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform

Insolvente Existenzgründer und Verbraucher erhalten durch die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform schneller als bisher eine zweite Chance, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen. Dies liegt auch im Interesse der Gläubiger, weil die Schuldner so einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel zu bezahlen. Künftig können Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei Jahren statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden. Dazu müssen mindestens ¼ der Forderungen und die Verfahrenskosten beglichen sein. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn wenigstens die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden. Außerdem wird das außergerichtliche Einigungsverfahren gestärkt. Sollten sich einzelne Gläubiger gegen eine sinnvolle außergerichtliche Einigung sperren, kann die Zustimmung künftig vom Gericht ersetzt werden. 

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