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Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 38
Buchhaltungsbüro
Umsatzsteuer beim Schulessen
Die Abgabe von Speisen und Getränken in einer Schule kann derzeit umsatzsteuerfrei sein, wenn diese durch gemeinnützige Einrichtungen erfolgt, die an einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind. Auch die Beköstigung durch Personen und Einrichtungen ist umsatzsteuerfrei, wenn diese überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke bei sich aufnehmen. Unter die Befreiung fallen grundsätzlich auch Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten oder Halbtagsschülerheime. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Verpflegungsleistungen durch den Träger der Einrichtung selbst erbracht werden. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist anzuwenden, wenn die Abgabe von Speisen von einer gemeinnützigen Körperschaft im Rahmen eines Zweckbetriebs durchgeführt wird. Für die Anlieferung bzw. Ausgabe der Schulspeisung durch Dritte, z. B. Caterer, sieht das Umsatzsteuerrecht keine Umsatzsteuerbefreiung vor. Soweit der Caterer lediglich eine reine Lebensmittellieferung durchführt, ist die Lieferung des Essens nur ermäßigt zu besteuern.
Lohnbuchhaltung
Rechengrößen Sozialversicherung 2013
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 06.09.2012 den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 vorgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2013 wohl von 3.825,00 EUR/Monat auf 3.937,50 EUR/Monat steigen. Der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung wird danach max. 322,88 EUR/Monat betragen. Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung auf monatlich 5.800,00 EUR (West) und monatlich 4.900 EUR (Ost) angehoben werden. Die Bezugsgrößen werden sich im kommenden Jahr voraussichtlich auf monatlich 2.695,00 EUR (West) und auf monatlich 2.275,00 EUR (Ost) belaufen. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird 2013 auf 52.200,00 EUR steigen. Die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für PKV-Bestandsfälle gilt, steigt auf 47.250,00 EUR.
Lohnsteuerhilfe
Bewirtungsaufwendungen
Der BFH hat mit Urteil vom 18.04.2012 zu den Anforderungen eines Bewirtungsbelegs bei der Bewirtung in einer Gaststätte zusammengefasst. Es sind ordnungsgemäße Rechnungen zu erteilen. Sofern es sich nicht um Rechnungen über Kleinbeträge (brutto 150 EUR) handelt, muss auch der Name des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten sein. Fehlt auf der Gaststättenrechnung der Name des bewirtenden Steuerpflichtigen, wird der Betriebsausgabenabzug versagt.
Unternehmensberatung
Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfung
Am 13.09.2012 wurde die Durchführungsverordnung hinsichtlich Sonderregelungen für gebietsfremde Steuerpflichtige verabschiedet. Sie betrifft Unternehmer, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige, also Privatpersonen, erbringen. In der neuen Verordnung werden Vorschriften zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten aufgestellt. Dabei werden Anforderungen an die Funktionen der elektronischen Schnittstelle, die zu übermittelnden Identitätsangaben sowie die Mehrwertsteuererklärung festgelegt. Es erfolgt eine einheitliche elektronische Mitteilung innerhalb der Mitgliedsstaaten.
HINWEIS:
Die Durchführungsverordnung gilt ab dem 01.01.2015. |