Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 33

Buchhaltungsbüro

Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer PV-Anlage

Die Bayerische Finanzverwaltung hat in einer bundesweit gültigen Verfügung zur Anwendung des Vorsteuerabzugs aus Gebäudeaufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage Stellung genommen. So kann nach Rechtsprechung des BFH bei der Anschaffung/Herstellung eines ansonsten privat verwendeten Gebäudes anteilig Vorsteuer im Nutzungs verhältnis der PV-Anlage erreicht werden, wenn die unternehmerische Verwendung mindestens 10% beträgt. Bei Dachsanierungen im Zusammenhang mit dem Einbau einer PV-Anlage kann ebenfalls im prozentualen Verhältnis der unternehmerischen Dachnutzung ein Vorsteuerabzug gewährt werden. Wird aus statischen Gründen eine Verstärkung des Dachstuhls vorgenommen, besteht kein Nutzungs- und Funktionszusammenhang der Baumaßnahmen mit dem Gebäude. In diesen Fällen ist der Vorsteuerabzug zu 100 % aus diesen Baumaßnahmen möglich.

 

Lohnbuchhaltung

 

Die Vermögensbildung durch die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen (VL) wird in einer Arbeitnehmersparzulage gefördert. Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen haben alle Arbeitnehmer inklusive Azubis, Aushilfskräfte, 400-EUR-Jobber und freiwillig Wehrdienstleistende Anspruch auf die Zulage. Ab dem Jahr 2013 sollen auch eingetragene Lebenspartner zugunsten des nicht dauernd getrenntlebenden Partners VL anlegen können. Die Verjährungsfrist von grundsätzlich vier Jahren kann eventuell ausgehebelt werden. Wird nachträglich festgestellt, dass wegen neu festzusetzender Einkommensgrenzen die Sparzulage doch möglich ist, muss kein neuer Antrag gestellt werden. Die Festsetzung der Sparzulage wird vom Finanzamt automatisch nachgeholt und die Verjährungsfrist um ein Jahr verlängert. Ab 2013 wird eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung eingeführt. Der Arbeitnehmer muss gegenüber dem Anlageinstitut in die elektronische Datenübermittlung einwilligen und diesem seine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Bis zur Einführung der elektronischen Übermittlung gelten die aktuellen Regelungen für die Anlage VL in Papierform weiter.

Lohnsteuerhilfe

Zeit-Soldat als Ausbildung

Nach Feststellung des BFH befindet sich ein Soldat auf Zeit, der für seine späspätere Verwendung im Mannschaftsdienstgrad unterwiesen wird, in einer Berufsausbildung. Dabei muss der Ausbildungscharakter im Vordergrund seiner Ausbildung stehen. Im Urteilsfall hat der Soldat auf Zeit tatsächlich eine Ausbildung erhalten. Der Kläger war als Kraftfahrer bei Einstellung für vier Jahre vorgesehen. Für eine solche Verwendung sind eine abgeschlossene allgemeine Grundausbildung sowie eine sich daran anschließende Kraftfahrausbildung bei der Bundeswehr mit erfolgreich bestandener Fahrerlaubnisprüfung für Kraftfahrklasse CE erforderlich. Die allgemeine Grundausbildung und die Dienstpostenausbildung sind zwei Abschnitte einer einheitlichen Berufsausbildung, da sie von Anfang an vorgesehen waren.
HINWEIS: Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 ist für den derzeitig geltenden Freiwilligenwehrdienst vorgesehen, dass die ersten sechs Monate als Grundausbildung gelten sollen.

 

Unternehmensberatung

Konjunkturerwartungen rückläufig

Nach einer Pressemitteilung des ZEW sind die Konjunkturerwartungen für Deutschland im August 2012 um 5,9 Punkte gefallen. Dies ist der niedrigste Wert in diesem Jahr. Damit wird signalisiert, dass die Finanzmarktexperten von einer Abkühlung der deutschen Konjunktur auf Sicht der nächsten sechs Monate ausgehen. Dies dürfte insbesondere die exportorientierten Branchen betreffen. Die Konjunkturerwartungen für die Eurozone haben sich im August dagegen kaum verändert. Der entsprechende Indikator steigt leicht gegenüber dem Vormonat an, wobei die aktuelle Konjunkturlage im Euroraum geringfügig zurückgegangen ist.
HINWEIS: Die Ergebnisse des Finanzmarkttests befinden sich auf der Homepage des ZEW.

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