Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 31

Buchhaltungsbüro

Doppelter Ausweis von Umsatzsteuer

Nach dem BFH-Urteil vom 15.03.2012 sind zusätzlich geschuldete Umsatzsteuerbeträge in den Jahren zu passivieren, in denen sie infolge des doppelten Ausweises entstanden sind. Dies gilt sowohl für Abschlagsrechnungen als auch für Endrechnungen, ohne dass eine Steuerhinterziehung zu unterstellen ist. Werden derartige Rechnungen in späteren Jahren berichtigt, ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs der sich ergebende Steuervergütungsanspruch im Jahr der Rechnungskorrektur zu aktivieren. 

Lohnbuchhaltung

Pauschalabgeltung von Überstunden

Das Bundesarbeitsgericht hat zur arbeitsvertraglich vereinbarten Abgeltung von Überstunden mit Urteil vom 16.05.2012 Stellung genommen. Im Urteilsfall leistete der Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden, vor allem deshalb, weil er auch in der Mittagszeit im Büro anwesend war, um Kundenanrufe entgegenzunehmen. Der Arbeitgeber zahlte Überstundenvergütung erst ab der 21. Überstunde im Monat, dann jedoch mit einem Zuschlag von 25 %. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht abgeschlossen. Der Arbeitnehmer machte geltend, ihm stehe auch Überstundenvergütung für die ersten 20 Überstunden im Monat zu. Entschieden wurde, dass der Kläger keinen Anspruch auf Vergütung der ersten 20 Überstunden im Monat hat. Diese sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten, denn die Pauschalabrede zur Vergütung von Überstunden ist wirksamer Bestandteil des mündlichen Arbeitsvertrages geworden.  

Lohnsteuerhilfe

Anrechnungsverfügung bei Ehegatten

Seit Anfang dieses Jahres versieht die Finanzverwaltung die Anrechnungsverfügung in Einkommensteuerbescheiden bei zusammenveranlagten Ehegatten ausnahmslos mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Dieser Vorbehalt soll sicherstellen, dass gegebenenfalls auftretende Änderungen bei der Anrechnung von Vorauszahlungen oder Steuerabzugsbeträgen nachvollzogen werden können. Von Verbänden wird nun darauf hingewiesen, dass dieser Widerrufsvorbehalt gegebenenfalls unzulässig sei. Sie steht im klaren Widerspruch zur jüngsten BFH-Rechtsprechung, die zum Beginn der Zuzahlungsfristverjährung bei Anrechnungsverfügungen sowie zum Vorrang der Jahresfrist bei der Aufhebung von Verwaltungsakten ergangen ist. Fraglich erscheint auch, ob die Anrechnungsvergütung zukünftig durch den Widerrufsvorbehalt überhaupt änd erbar ist.  Der Widerrufsvorbehalt führt zu einer Rechtsunsicherheit auf unbestimmte Zeit und damit zu einer unangemessenen Beschwer.

Unternehmensberatung

Lebensmittelspenden sind steuerfrei

Die Finanzverwaltung hat im Streit um „Brötchenspenden“ eingelenkt. Wer als Unternehmer Waren an die Tafeln spendete, musste unter Umständen mit einer hohen Steuernachzahlung rechnen, da diese kostenlos abgegebenen Lebensmittel als Sachspenden zu bewerten waren. Damit wurde Umsatzsteuer ausgelöst. Würden die Lebensmittel hingegen in den Müll geworfen werden statt zu spenden, hätte das Unternehmen keine Steuern zahlen müssen. Nach der nun überdachten Auffassung der Finanzverwaltung ist für Lebensmittelspenden ein Wert auf null festzusetzen, so dass keine Umsatzsteuer anfällt. Dies gilt jedoch nur für Lebensmittel, deren Haltbarkeit abläuft.

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