Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 30

Buchhaltungsbüro

Schuldzinsenabzug

Sind die Entnahmen höher als Gewinne und Einlagen, entstehen Überentnahmen, die dazu führen, dass der Abzug betrieblicher Schuldzinsen beschränkt wird. Dabei sind jedoch Schuldzinsen auf Kredite zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern uneingeschränkt absetzbar. Werden die Mittel des aufgenommenen Darlehens auf ein Kontokorrentkonto überwiesen, die Investitionen von diesem innerhalb von 30 Tagen bezahlt, gilt das Darlehen für die Investitionen verwendet. Dies gilt auch, wenn die Investitionen vom Kontokorrentkonto zunächst bezahlt werden und innerhalb von 30 Tagen dieses mit den Darlehensmitteln aufgefüllt wird. Wird jedoch die 30-Tage-Frist überschritten, muss der Unternehmer nachweisen, dass die Darlehensmittel für die Investitionen verwendet wurden.
HINWEIS:
Der Nachweis bei Fristüberschreitung wird in der Praxis oft sehr schwierig zu führen sein, deshalb sollte möglichst auf die Einhaltung der 30-Tage-Frist geachtet werden.

Lohnbuchhaltung

Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer gesonderte Vergütungen für das Ableisten von Überstunden, liegt nach gängiger Rechtsprechung des BFH regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Dies gilt aus aktueller Rechtsprechung auch dann, wenn die zusätzliche Vergütung nur für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit gezahlt werden soll. Im Einzelfall können jedoch betriebliche Gründe vorliegen, die die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung entkräften. Dies kann der Fall sein, wenn trotz Unüblichkeit im allgemeinen Wirtschaftsverkehr mit vergleichbaren gesellschaftsfremden Personen ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen wurden.
HINWEIS:
Grundsätzlich wird die Finanzverwaltung bei derartigen Zuzahlungen eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen.
 

Lohnsteuerhilfe

Doppelte Haushaltsführung

Die Doppelte Haushaltsführung ist nach Urteil des BFH vom 28.03.2012 auch dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige den Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohnungsgemeinschaft einrichtet. Nur wenn sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung wird, entfällt deren berufliche Veranlassung als Wohnung am Beschäftigungsort. Des Weiteren hat der BFH mit Urteil vom 19.04.2012 festgestellt, dass eine Wohnung am Beschäftigungsort liegt, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. 

Unternehmensberatung

Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes

Die Finanzverwaltung hat nun den Entwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes an die Verbände übersandt. Der Gesetzesentwurf wurde von der Bundesregierung noch nicht beschlossen. Die Steuerbegünstigungen im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich) sind von der europäischen Kommission bis zum 31.12.2012 genehmigt. Ohne eine gesetzliche Nachfolgeregelung würden diese Steuerbegünstigungen ersatzlos wegfallen. Der Spitzenausgleich soll ab dem Jahr 2013 aber nur noch gewährt werden, wenn die Betriebe einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten. 

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