Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 3

Buchhaltungsbüro

Privatnutzung beim Kleinunternehmer

Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Es muss weder Umsatzsteuer abgeführt werden noch besteht die Berechtigung, Vorsteuern in Ansatz zu bringen. Hierbei wird der maßgebliche Umsatz nach vereinnahmten Entgelten bemessen; gekürzt werden die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Nach einer Entscheidung des BFH (veröffentlicht am 11.01.2012) ist bei der Berechnung des Gesamtumsatzes die private Verwendung nicht zu berücksichtigen. Im Urteilsfall wurde die private Nutzung des Pkws, der dem Betriebsvermögen zugeordnet war, nicht bei der Berechnung der maßgeblichen Umsatzgrenze einbezogen.

Lohnbuchhaltung

Krankenkassenwahl 

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Oder dürfen Arbeitgeber bei der Wahl der Krankenkasse durch den Arbeitnehmer keinen Druck ausüben oder sachwidrig Einfluss nehmen. Wird die Krankenkassenwahl beeinflusst, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Bei einem Einstellungsgespräch wurde der eventuell zukünftigen Mitarbeiterin bereits als Einstellungsvoraussetzung der Wechsel zu einer bestimmten Krankenkasse genannt. Als die Arbeitnehmerin kurze Zeit nach Anstellung diesen Krankenkassenwechsel widerrufen hat, wurde das befristete Arbeitsverhältnis anschließend nicht verlängert. Bei dem stattgefundenen Personalgespräch wurde auch der nicht vollzogene Krankenkassenwechsel zum Thema gemacht. Die Berufung des Arbeitgebers wurde zurückgenommen, sodass das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder rechtskräftig geworden ist.
 

Lohnsteuerhilfe

Nebenkosten bei Immobilien

Das FG Münster hat entschieden, dass Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie auch dann im Wege der Abschreibung zu berücksichtigen sind, wenn diese unentgeltlich erworben wurde. Die Aufwendungen wurden deshalb bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Wege der Abschreibung als Werbungskosten zugelassen. Die Aufwendungen, die auf die selbst genutzte Wohnung entfallen, bleiben dabei außen vor. Im Urteilsfall wurden im Wege der Erbauseinandersetzung Grundstücke dem Alleineigentum der jeweils Beteiligten zugewiesen. Durch die Erbauseinandersetzung entstanden Aufwendungen (Kosten der Erbauseinandersetzung, Kosten der Grundbucheintragung), die das Finanzamt aufgrund des unentgeltlichen Erwerbs zunächst abgelehnt hatte. Gegen das Urteil wurde aller dings Revision zugelassen.

Unternehmensberatung

Informationen zur Altersvorsorge

Nach einer Pressemitteilung des BMF vom 12.01.2012 hat die Finanzverwaltung den Entwurf eines standardisierten, produktübergreifenden Informationsblattes für zertifizierte  Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) und zertifizierte Basisrentenverträge (Rürup) bekanntgegeben. Mit dieser Muster-Produktinformation soll die Transparenz bei den Riester-Renten und Basisrenten verbessert werden. So soll der Kunde die verschiedenen angebotenen Produkte besser miteinander vergleichen können. In übersichtlicher und komprimierter Form soll der Verbraucher Informationen zum Vertrag, einschließlich der Kosten, zur Verfügung gestellt bekommen. In einem Forschungsgutachten wurde die Empfehlung ausgesprochen, für Altersvorsorge - und Basisrentenverträge ein einheitliches Produktinformationsblatt gesetzlich vorzugeben. Die Ergebnisse des Gutachtens werden vom BMF ausgewertet und das Ziel eines entsprechenden Musterinformationsblattes dann weiter verfolgt.

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