Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 28

Buchhaltungsbüro

Elektronische Rechnungsstellung

Die Finanzverwaltung hat nun ein BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht, die zum 01.07.2011 neu geregelt wurde. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass ein innerbetriebliches Kontrollverfahren dafür sorgen muss, die korrekte Übermittlung der Rechnungen sicherzustellen. Eine inhaltlich richtige Rechnung rechtfertigt die Annahme, dass bei der Übermittlung keine die Echtheit der Herkunft oder die Unversehrtheit des Inhalts beeinträchtigenden Fehler vorgekommen sind. Das bedeutet, dass die Rechnung weder ge- noch verfälscht oder auf andere Weise verändert wurde und der erbrachten Leistung entspricht. Die Anforderungen an das innerbetriebliche Kontrollverfahren haben sich an dieser Zielrichtung zu orientieren.
HINWEIS:
Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass elektronische Rechnungen in einem elektronischen Format aufzubewahren sind. Der Ausdruck und die Aufbewahrung in Papierform entspricht nicht den ordnungsgemäßen Aufbewa hrungspflichten (BMF vom 02.07.2012).

Lohnbuchhaltung

Lohnsteueraufkommen 2011

Bei der veröffentlichten Steuerspirale 2011 ist erkennbar, dass rund 573 Milliarden Euro Steuern von Bund, Ländern und Gemeinden im vorangegangenen Jahr eingenommen wurden. Dies waren rund 43 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Dabei ist die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer die größte Steuereinnahmequelle. An zweiter Stelle lag jedoch die Lohnsteuer, die rund 140 Milliarden Euro einbrachte. Mit großem Abstand folgten dann die Gewerbe- und die Energiesteuer. Weniger lukrative Steuereinnahmen gibt es beispielsweise bei der Hundesteuer, bei der Zweitwohnungsteuer oder bei der Jagd- und Fischereisteuer.

Lohnsteuerhilfe

Hundesitter als haushaltsnahe Dienstleistung

Bei der Tätigkeit eines Hundesitters handelt es sich grundsätzlich um eine haushaltsnahe Dienstleistung, die einen Steuerabzug rechtfertigen kann. Die Kosten sind aber dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden. Leistungen, die für die Versorgung oder Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommen Hundes erbracht werden, sind aber grundsätzlich haushaltsnah. Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege und das Ausführen des Hundes werden regelmäßig von Steuerpflichtigen oder sonstigen Haushaltsangehörigen erledigt. Im Urteilsfall des FG Münster vom 25.05.2012, Pressemitteilung vom 02.07.2012, scheiterte der Abzug allerdings daran, dass die konkreten Dienstle istungen nicht im Haushalt des Klägers erbracht worden sind.

Unternehmensberatung

Größenklassen Betriebsprüfung

Die Finanzverwaltung hat die Einordnung der Größenklassen nach der Betriebsprüfungsordnung zum 01.01.2013 bekannt gegeben. Als Abgrenzungsmerkmale für einen Groß-, Mittel- oder Kleinbetrieb sind Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn maßgeblich. So werden z. B. Handelsbetriebe mit Umsatzerlösen von über 900.000 Euro als Mittelbetriebe eingestuft; bei freien Berufen erfolgt die Einstufung als Mittelbetrieb bei über 830.000 Euro. Die Betriebsgrößenmerkmale bestimmen die Häufigkeit von Betriebsprüfungen. Großbetriebe werden von der Finanzverwaltung einer laufenden Prüfung unterzogen.

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