Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

Archiv 2010

Archiv 2011

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 27

Buchhaltungsbüro

Sportwetten werden steuerpflichtig

Bisher wurden von der Steuerpflicht nur Wetten erfasst, die im Inland veranstaltet werden. Nach der geplanten Neuregelung der Bundesregierung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages, zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Steuer für Pferdewetten soll dabei von 16,66 auf 5 Prozent gesenkt werden. Für Lotterien gilt weiterhin der Satz von 16,66 Prozent.

Lohnbuchhaltung

Ferienjob und Kindergeld

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 2012 die Hinzuverdienstgrenze von zuletzt 8.004 Euro beim volljährigen Nachwuchs gestrichen. Trotzdem kann sich ein Ferienjob beim Kindergeld negativ auswirken. Ist der Nachwuchs nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums noch weiter kindergeldberechtigt, gilt für den Job eine zeitliche Beschränkung von 20 Stunden pro Woche. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind generell Tätigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis oder einem Minijob. Bei Ferienjobs darf in höchstens zwei Monaten pro Jahr die Grenze von 20 Stunden überschritten werden. Dann muss allerdings im Jahresdurchschnitt insgesamt darauf geachtet werden, dass es bei 20 Stunden wöchentlich bleibt.
HINWEIS:
Für Minderjährige gelten beim Kindergeld keine zeitlichen Begrenzungen. Unabhängig davon sind für Heranwachsende die Arbeitsschutzgesetze zu beachten.

Lohnsteuerhilfe

Nachweis von bestimmten Aufwendungen im Krankheitsfall

Nach einer Pressemitteilung vom 27.06.2012 gibt der BFH bekannt, dass die vom Gesetzgeber eingeführten formellen Anforderungen an den Nachweis bestimmter Krankheitskosten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Aufwendungen im Krankheitsfall gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Ist die medizinische Notwendigkeit nicht offensichtlich, dürfen die Aufwendungen nur noch berücksichtigt werden, wenn die Zwangsläufigkeit, z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten, nachgewiesen wird. Im Urteilsfall wurden Kosten für einen Kuraufenthalt als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Die medizinische Notwendigkeit der Kur wurde jedoch nicht durch ein vor Kurbeginn ausgestelltes amtsärztliches oder vergleichbares Attest belegt.
HINWEIS:
Die neuen Nachweisregelungen sind in noch allen offenen Fällen anzuwenden.

Unternehmensberatung

Einigkeit bei Solarförderung

Die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bleibt bestehen. Änderungen gibt es aber bei der Einteilung der Leistungsklassen: Eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde. Dies sind höhere Zuschüsse als vom Bundestag ursprünglich festgelegt. Eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt, wurde neu ins Gesetz aufgenommen. Nur geringfügige Änderungen sind bei Solarparks vorgesehen: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 Kilometern (bisher 4 Kilometer). Die Begrenzung auf 10 Megawatt bleibt erhalten.

Impressum  

HTD design 2007