Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 25

Buchhaltungsbüro

Übermittlung der ZM

Die Zusammenfassende Meldung ist elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzuleiten. Für die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung werden jedoch keine neuen Teilnehmernummern mehr vergeben. Die Abgabe der ZM über das Portal der Finanzverwaltung (www.bzst.de) ist nur noch für Mandate möglich, für die bereits eine Teilnehmernummer vorhanden ist. Hintergrund ist, dass der freie Zugang des BZST ab dem 01.01.2012 für die Abgabe der ZM nicht mehr zur Verfügung steht. Bis zum 31.12.2012 kann die elektronische Übermittlung der ZM über diesen Zugang nur noch von dazu berechtigten Unternehmen durchgeführt werden. Bis 2013 muss die ZM für Mandanten ohne Teilnehmernummer über den authentifizierten Zugang des ElsterOnline-Portals erfolgen. 

Lohnbuchhaltung

Wann kommt die elektronische Lohnsteuerkarte?

Die Einführung der zum 01.01.2012 geplanten elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) wurde aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung auf den 01.01.2013 verschoben. Deshalb bleibt es zunächst für die Arbeitgeber bei der Papier-Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 bzw. einer Ersatzbescheinigung, die das örtliche Finanzamt in Papier ausstellt. Ob die elektronische Lohnsteuerkarte tatsächlich ab 2013 kommt, ist heute noch fraglich. Es existieren weiterhin technische Umsetzungsprobleme. Erwogen wird bereits eine Zwischenlösung, die Arbeitnehmern ein Wahlrecht zur Anwendung der neuen Elektronik- oder der alten Papierform bis Dezember 2013 einräumt.
HINWEIS:
ELStAM wird flächendeckend wohl erst ab 2014 zur Anwendung kommen.

Lohnsteuerhilfe

Sanierung des Eigenheims

Durch neue Urteile des BFH hat ein Grundstückseigentümer neue Möglichkeiten bekommen, Aufwendungen für die Sanierung eines selbstgenutzten Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzuziehen. So lässt der BFH den Abzug zu, wenn durch die Baumaßnahmen konkrete Gesundheitsgefährdungen abgewehrt oder andere unausweichliche Schäden beseitigt werden. In den einzelnen Fällen wurden Kosten für die Sanierung von Asbestdächern, die Beseitigung von Brand- und Hochwasserschäden, echtem Hausschwamm oder von unzumutbaren Geruchsbelästigungen zum Abzug zugelassen. Der Grund für die Sanierung muss weder beim Erwerb des Grundstücks erkennbar gewesen noch vom Grundstückseigentümer verschuldet worden sein. Ersatzansprüche gegen Dritte sind zunächst zu verfolgen und sons tige Vorteile aus der Erneuerung werden angerechnet.
HINWEIS:
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln sind weiterhin nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Unternehmensberatung

Neue Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung

Der Gesetzgeber plant zahlreiche Änderungen in den  Bereichen Einkommensteuer, Außensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz sowie bei der Abgabenordnung und im Vermögensbildungsgesetz. Im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 kommt es auch zu einer Neuregelung betreffend der privaten Kraftfahrzeugnutzung. So wird bei der Ermittlung nach der 1%-Methode der Listenpreis für Elektro- und Hybridfahrzeuge als Bemessungsgrundlage um die in diesen enthaltenen Kosten für das Batteriesystem gemindert. Die Kosten für das Batteriesystem werden dabei pauschal ermittelt. Der Bruttolistenpreis wird in Höhe von 500,00 EUR pro kWh Speicherkapazität der Batterie gemindert. 

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