Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 24

Buchhaltungsbüro

Gelangensbestätigung erneut verschoben

Die bis zum 30.06.2012 geltende Übergangsregelung zu den Belegnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen wird bis zur Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung verlängert. Die Finanzverwaltung teilt im BMF-Schreiben vom 01.06.2012 mit, dass mit dieser Verlängerung der Nachweis zunächst weiterhin mit den bis zum 31.12.2011 anerkannten Belegen geführt werden kann. Die angestrebte Änderung der UStDV bedeutet, dass die im derzeitigen Entwurf des BMF-Schreibens zur Gelangensbestätigung vorgesehenen Vereinfachungen in einer Verordnung Eingang finden und damit gesetzlich abgesichert werden sollen. Es ist damit zu rechnen, dass die bisher als Mussvorschriften ausgestalteten Regelungen erheblich geöffnet werden. Die Anpassung der UStDV ist zum 01.01.2013 geplant.
HINWEIS:
Wie die tatsächliche Umsetzung der einzelnen Erleichterungen aussehen wird, bleibt abzuwarten.

Lohnbuchhaltung

Befristete Arbeitsverhältnisse

Nach aktueller Rechtsprechung wurden die Vorgaben bei befristeten Arbeitsverhältnissen elementar verändert. So ist eine Kettenbefristung nach Aussage des Europäischen Gerichtshofs nahtlos hintereinander zulässig, wenn der Arbeitgeber einen ständigen oder wiederkehrenden Vertretungsbedarf hat. Die Umstände des jeweiligen Einzelfalls sind jedoch anhand vorliegender Sachgründe zu prüfen (vorübergehender Bedarf, Anschlussbestätigung nach Ausbildung oder Studium, zur Vertretung, Eigenart der Arbeitsleistung, zur Erprobung, persönliche Gründe, begrenzte Haushaltsmittel, gerichtlicher Vergleich). Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines Sachgrundes bis zu zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums ist höchstens die dreimalige Verlängerung möglich. Das BAG hat entgegen bisheriger Rechtspraxis entschieden, dass ein Verbot der Vorbeschäftigung nicht unbefristet gilt. Zur Verhind erung von Missbrauch ist ein Zeitraum von drei Jahren zwischen dem Abschluss der befristeten Arbeitsverträge ausreichend.

Lohnsteuerhilfe

Kindergeld bei Au-Pair im Ausland

Der BFH hat in seiner Pressemitteilung vom 06.06.2012 bekanntgegeben, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn diese von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder besteht dann, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Eine Berufsausbildung muss nicht in einer Ausbildungs- oder Studienordnung geregelt sein. Sie muss auch nicht zur Erreichung eines bestimmten Berufsziels unerlässlich sein. Der Sprachunterricht von Au-Pairs wird aber vom BFH für erforderlich gehalten, weil auch Auslandsaufenthalte, die nicht Ausbildungszwecken die nen, regelmäßig zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führen.

Unternehmensberatung

E-Bilanz wird unternehmerfreundlicher

Mit dem BMF-Schreiben vom 05.06.2012 hat die Finanzverwaltung Verfahrensgrundsätze zur Aktualisierung der Taxonomien konkretisiert und das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 5.1) veröffentlicht. Die Taxonomie wird regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft. Mit jeder Version wird sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich ist. Bis zur Veröffentlichung einer aktualisierten Taxonomie ist die bestehende Version zu verwenden. Die aktualisierten Taxonomien stehen ab sofort unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Zeitgleich wird der technische Leitfaden dazu angepasst. Die Verwendung der Taxonomien ist für Bilanzen aller Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, verpflichtend. Die Übermittlungsmöglichkeit wird voraussichtlich ab November 2012 gegeben sein.

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