Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 23

Buchhaltungsbüro

E-Bilanz kommt wie geplant

Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des BMF und BMWi vom 30.05.2012 soll die E-Bilanz wie geplant umgesetzt werden. Die E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Endbürokratisierung, so in der gemeinsamen Pressemitteilung. Kleine und mittlere Unternehmen müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln. Die elektronische Übermittlung von E-Bilanzen wird in den allermeisten Fällen erst für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend. Für das Wirtschaftsjahr 2012 steht es den Unternehmen frei, die Bilanz noch auf Papier abzugeben. Der amtliche Datensatz der E-Bilanz wird kontinuierlich evaluiert. Ziel ist, die E-Bilanz den praktischen Anforderungen kontinuierlich anzupassen. In diesem Prozess werden wie bisher auch interessierte Vertreter der Kammer, Verbände und Unternehmen eingebunden.

Lohnbuchhaltung

Behandlung der Familienpflegezeit

Das BMF hat zur lohnsteuerlichen Behandlung der Familienpflegezeit mit Schreiben vom 23.05.2012 Stellung genommen. Während der Familienpflegezeit liegt Zufluss von Arbeitslohn in Höhe der Summe aus dem verringerten (regulären) Arbeitsentgelt und der Entgeltaufstockung des Arbeitgebers vor. Dies gilt auch, sowie die als Entgeltaufstockung ausgezahlten Beträge aus einem Wertguthaben entnommen werden und dadurch ein negatives Wertguthaben aufgebaut wird. Weiter nimmt das BMF-Schreiben zur Nachpflegephase, zinslosen Darlehen sowie zur abgeschlossenen Familienpflegezeitversicherung Stellung.
HINWEIS:
Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), mit dem zum 01.01.2012 die Familienpflegezeit eingeführt wurde, soll die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern. 

Lohnsteuerhilfe

Übernachtungskosten eines Lkw-Fahrers

Nach Rechtsprechung des BFH vom 28.03.2012 (veröffentlicht am 30.05.2012) sind die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anzuwenden, wenn ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet. Liegen keine Einzelnachweise vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen. Hierbei ist davon auszugehen, dass typischerweise bestimmte Kosten entstehen, z. B. für Dusche, Toilette und Reinigung der Schlafgelegenheit. Im Urteilsfall wurde der angesetzte Betrag in Höhe von 5,00 EUR pro Tag in diesem Zusammenhang als nicht überhöht angesehen. Ferner wurde vom BFH festgestellt, dass der Lkw und auch der Lkw-Wechselplatz keine regelmäßige Arbeitsstätte darstellen. Es fehlt an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers bzw. orts festen Einrichtung.

Unternehmensberatung

Jahressteuergesetz 2013

Der Gesetzesentwurf  zum Jahressteuergesetz 2013 umfasst 49 einzelne Steuerrechtsänderungen aus unterschiedlichen Bereichen. Unter anderem sollen dabei die Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen im Interesse des Bürokratieabbaus verkürzt werden. Ab 2013 wird die Aufbewahrungsfrist auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen diesbezüglich angepasst. Auch im Lohnsteuerabzugsverfahren sollen u. a. Erleichterungen eintreten. Arbeitnehmer sollen künftig auf Antrag die Geltungsdauer eines im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibetrags auf zwei Kalenderjahre verlängern können. 

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