Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 21
Buchhaltungsbüro
ebay-Händler
Der BFH hat im Urteil vom 26.04.2012 klargestellt, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internetplattform ebay eine nachhaltige unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit vorliegt. Die Beurteilung als nachhaltige Tätigkeit hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab. Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Maße liegt keine private Vermögensverwaltung mehr vor, wenn sich der Verkäufer wie ein Händler benimmt. Im Urteilsfall hat ein Ehepaar über ebay Gegenstände unterschiedlicher Produktgruppen veräußert (Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan usw.). Diese nachhaltige Betätigung wurde als unternehmerische Tätigkeit eingestuft.
Lohnbuchhaltung
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Nach der aktuellen Aussage der OFD Magdeburg in einer Verfügung vom 23.04.2012 wird darauf hingewiesen, dass die neue Rechtsprechung zur taggenauen Abrechnung der Fahrten zur Arbeit mit dem Dienstwagen nur auf Arbeitnehmer anwendbar bleibt. Für Unternehmerfälle muss zwingend der Monatsbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer versteuert werden. In Arbeitnehmerfällen stellt der geldwerte Vorteil einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug dar. Insoweit kann hier der Dienstwagen des Arbeitnehmers nach der tatsächlichen Nutzung mit 0,002 % einzeln bewertet werden.
Lohnsteuerhilfe
Arbeitsstätte bei Outsourcing
Der BFH nimmt im Urteil vom 09.02.2012 zu Outsourcing-Fällen Stellung. Danach sind Arbeitnehmer mit ihrer Ausgliederung regelmäßig auswärts tätig, vergleichbar mit bei Kunden ihres Arbeitgebers tätigen Arbeitnehmern. Wird jedoch ein Postbeamter unter Wahrung eines beamtenrechtlichen Status vorübergehend am bisherigen Tätigkeitsort einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen der deutschen Telekom zugewiesen, liegen Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte vor. Dabei kann nur die Entfernungspauschale angesetzt werden und nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Eine Auswärtstätigkeit ist aber auch in den Fällen anzunehmen, in denen Arbeitgeber bestimmte Arbeitsbereiche auf andere rechtlich selbständige Unternehmer übertragen. Sofern d iese weiter in den Einrichtungen ihrer früheren Arbeitgeber tätig bleiben, liegt bei diesem Outsourcing eine reisekostenfähige Auswärtstätigkeit vor. Im vorliegenden Urteilsfall bestanden jedoch die arbeits- und dienstrechtlichen Beziehungen zum ursprünglichen Arbeitgeber unverändert fort, was die regelmäßige Arbeitsstätte beurteilen ließ.
Unternehmensberatung
Erbschaft- und Schenkungsteuer verfassungswidrig?
Der BFH hat das BMF aufgefordert, dem Verfahren zur Verfassungskonformität des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zum 01.01.2009 beizutreten. Es soll die Frage beantwortet werden, ob der allgemeine Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, indem in einer rechtlich zugelassenen Gestaltung zu einer steuerlichen vollen Verschonung optiert werden kann. Diese Regelung ist für betriebliches Vermögen anwendbar, wobei eine Ungleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen vorliegen soll. Die Bundesregierung sieht jedoch ihrerseits keinen Anlass die angesprochenen Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu ändern.
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