Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 20

Buchhaltungsbüro

Investitionsabzugsbetrag

Nach einer Entscheidung des BFH vom 17.01.2012 kann ein Investitionsabzugsbetrag auch noch nach Einlegen eines Einspruchs geltend gemacht werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Anschaffung die Absicht hatte, den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen. Damit kann der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut anschaffen, bevor er dafür in der Steuererklärung oder sogar im nachfolgenden Einspruchsverfahren einen Investitionsabzugsbetrag geltend macht. Mit dieser Entscheidung stellt der BFH den notwendigen Finanzierungszusammenhang zwischen Investition und Steuererleichterung als nicht mehr erforderlich dar. Bei unterbliebenen Investitionen ist ohnehin der ursprüngliche Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr rückgängig zu machen. Damit ist nach Aussage des BFH kein Anreiz vorhanden, den IAB in Anspruch zu nehmen, wenn tatsächlich keine Investitionsabsicht besteht.

Lohnbuchhaltung

Sozialversicherungsabgaben für Zeitarbeitsfirma

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma Sozialabgaben in Millionenhöhe für Leiharbeitnehmer nachzahlen muss. Die Leiharbeitnehmer waren auf Grundlage ausgehandelter Tarifverträge bezahlt worden. Diese Verträge sahen die Möglichkeit vor, den Leiharbeitnehmern einen geringeren Lohn auszuzahlen als den Stammarbeitnehmer der entleihenden Unternehmen. Die Zeitarbeitsfirma führte deshalb geringere Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Anspruch der Leiharbeitnehmer auf gleiche Bezahlung ergibt sich aus dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz und kann nicht auf Bezugnahme abgeschlossener Tarifverträge ausgehebelt werden.

Lohnsteuerhilfe

Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012

Das BMF hat den Entwurf der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 am 10.05.2012 veröffentlich. Der Entwurf ist auf der aktuellen Webseite des BMF für eine Übergangszeit abrufbar. In den Änderungsrichtlinien werden vor allen Dingen die neuen Regelungen zum Steuervereinfachungsgesetz aufgenommen sowie die zwischenzeitliche Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer verwaltungstechnisch aufgearbeitet.

Unternehmensberatung

Bundesrat lehnt Gesetz ab

Der Bundesrat hat die Zustimmung zum Gesetz zur Abbau der kalten Progression erwartungsgemäß verweigert. Die Rot-Grün geführten Bundesländer forderten angesichts der Haushaltslage in Bund und Länder eine Gegenfinanzierung zu den geplanten Steuererleichterungen. Die Bundesregierung hat ihrerseits die Anrufung des Vermittlungsausschusses angekündigt. Mit dem Gesetz zur Abbau der kalten Progression sollte die zum Teil progressive ansteigende Steuerbelastung geglättet werden und so eine Erleichterung für betreffende Steuerbürger bringen.

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