Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 2
Buchhaltungsbüro
Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben
Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter sollen künftig verspätet eingereichte Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen umgehend an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung stellt nach allgemeiner Meinung eine Steuerhinterziehung auf Zeit dar. Dies gilt unverändert aber nur, wenn der Betreffende vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. Nach einer früheren Version einer Anweisung diesbezüglich wurde auf die Weiterleitung zur Strafsachenstelle verzichtet, wenn die Verspätung auf entschuldbaren Gründen beruhte (wie z. B. Krankheit). Diese Ausnahme will die Finanzverwaltung nun ab 2012 nicht mehr zur Anwendung bringen.
Lohnbuchhaltung
Reisekosten bei Auslandsreisen
Mit BMF-Schreiben vom 08.12.2011 hat die Finanzverwaltung die neuen Pauschbeträge für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekanntgegeben. Bei Reisen vom Inland ins Ausland bestimmt sich der anzusetzende Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Ist ein Land in der Übersicht der Finanzverwaltung ausnahmsweise nicht gesondert mit einem Pauschbetrag versehen, ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend. Die genannten Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar.
Lohnsteuerhilfe
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Durch eine gesetzliche Änderung wird bei der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein automatisiertes Verfahren eingeführt. Für Kapitalerträge, die nach 2013 zufließen, behalten die Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen die Kirchensteuer mit abgeltender Wirkung ein. Durch eine Onlineanfrage bei einer zentralen Datenbank im Bundeszentralamt für Steuern kann das Kreditinstitut in Erfahrung bringen, ob der Kunde kirchensteuerpflichtig ist. Dies soll einmal jährlich oder anlassbezogen geschehen. Die Zuordnung erfolgt dann über die gespeicherten Daten zur Steueridentifikationsnummer.
HINWEIS:
Durch ein Onlineportal kann der Steuerbürger den Abruf der Kirchensteuermerkmale jederzeit stoppen und so erst über die Einkommensteuererklärung zur Kirchensteuer veranl agt werden.
Unternehmensberatung
Testamentsregister ab 2012
Am 01. Januar dieses Jahres hat das zentrale Testamentsregister seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen. Bereits in den ersten Tagen wurden mehrere hundert erbfolgerelevante Urkunden registriert und gleichzeitig tausende Steuerfallmitteilungen bearbeitet. Das Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Verstorbenen ein Testament, ein Erbvertrag oder eine sonstige erbfolgerelevante Urkunde in amtlicher Verwahrung existiert. Das Ergebnis wird dem zuständigen Nachlassgericht mitgeteilt. Liegt eine Urkunde vor, so wird die verwahrende Stelle (Notar oder Gericht) informiert, damit die Urkunde an das Nachlassgericht abgeliefert werden kann. Alle Benachrichtigungen im Sterbefall erfolgen in besonders gesicherter elektronischer Form. Informationen sind telefonisch gebührenfrei unter 0800 3550700 sowie online unter www.testamentsregister.de erhältlich.
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