Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 17
Buchhaltungsbüro
E-Bilanz ohne Rechtsgrundlage?
Das Bundesjustizministerium hat Bedenken bei der Einführung der E-Bilanz. Die E-Bilanz würde ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage erfolgen. Auch die Erleichterungen in der Startphase können an der fehlenden Rechtsgrundlage nichts ändern. Das Justizministerium schlägt deshalb vor, die Einführung der E-Bilanz um ein weiteres Jahr zu verschieben. Vom Bundesverfassungsgericht könnte schließlich die Einführung der E-Bilanz ohnehin gestoppt werden. Ob eine neue Rechtsgrundlage nach dem ELENA-Debakel eine parlamentarische Mehrheit erhalten wird, dürfte derzeit nicht unbedingt als sicher gelten.
Lohnbuchhaltung
Übernahme von Studiengebühren
Nach einem BMF-Schreiben vom 13.04.2012 sind bei der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber unterschiedliche Fälle denkbar. Ist der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses Schuldner der Studiengebühren, wird kein steuerrechtlicher Vorteil angenommen. Es liegt auch bei Studiengebühren, die der Arbeitgeber bei einer im dualen System durchgeführten Ausbildung unmittelbar trägt, kein Arbeitslohn vor. Wenn allerdings der Arbeitnehmer der Schuldner der Studiengebühren ist, kann ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers unterstellt werden, wenn sich der Arbeitgeber arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet und eine Rückforderung bei vorzeitigem Verlassen des Unternehmens fordern kann.
Lohnsteuerhilfe
Musterverfahren zum Erststudium
Von den Finanzämtern wird mit Hinweis auf die neue gesetzliche Änderung verweigert, die Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten zu berücksichtigen. Gegen die neue Rechtslage wendet sich das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterverfahren. Entgegen der Finanzverwaltung wird die Auffassung vertreten, dass Berufsausbildungskosten zwingend zu den unbegrenzt abzugsfähigen vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben gehören. Der Bundesfinanzhof hatte diese Ansicht im Sommer 2011 bestätigt. Noch im Herbst 2011 wurde durch den Gesetzgeber entschieden, diese Rechtsprechung nicht anzuwenden, wobei das Gesetz rückwirkend geändert wurde.
HINWEIS:
Bei Ablehnung durch das Finanzamt sollte auf das Musterverfahren verwiesen werden mit Hinweis au f das BFH Urteil VI R 15/11.
Unternehmensberatung
Gesetzesentwurf gegen Abmahnmissbrauch
Durch einen Gesetzesentwurf durch das Bundesministerium der Justiz soll Abmahnmissbrauch eingedämmt werden. Damit soll Abmahnern, die massenweise nach ein und demselben Schema und mit purer Gewinnabsicht vorgehen, das Handwerk gelegt werden. Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie ebay oder amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis. Besonders auffallend sind die Änderungen bezüglich der Gerichtskosten. Bei Urheberrechtsdelikten z. B. sollen diese erheblich günstiger werden. Bei aktuellen Abmahnungen in diesem Bereich beziffert der Entwurf die Höhe auf 500 EUR, wenn aktuell von mehreren 1.000 EUR Streitwert die Rede ist.
HINWEIS:
Laut Wettbewerbszentrale kursieren derzeit fingierte Abmahnungen, die unter ihrem Namen verschickt werden. Die Fälschungen können leicht erkannt werden, u. a. an dem im Vordruck für die Unterlassungserklärung angebrac hten Aktenzeichen.
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