Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 16

Buchhaltungsbüro

Steuerfreiheit bei EU-Lieferungen

Seit 01.01.2012 muss die sogenannte Gelangensbestätigung des Abnehmers für den Nachweis der Steuerfreiheit vorgelegt werden. Die Finanzverwaltung hat mit einer Übergangsregelung die Anwendung auf den 01.07.2012 hinausgeschoben. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Kritik an der Regelung offensichtlich berücksichtigt und will in einem neuen Anwendungsschreiben Vereinfachungen schaffen. Das endgültige BMF-Schreiben soll voraussichtlich noch im April veröffentlicht werden.

Lohnbuchhaltung

Arbeitsvertrag in deutscher Sprache

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat am 02.02.2012 entschieden, dass ein Arbeitsvertrag in deutscher Sprache wirksam ist. Dies gilt auch dann, wenn der unterzeichnende Arbeitnehmer des Deutschen nicht mächtig ist. Es besteht nach Aussage des Gerichts keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Vertrag in die Muttersprache des Arbeitnehmers übersetzen zu lassen. Im Urteilsfall war ein portugiesischer Lkw-Fahrer für eine deutsche Spedition tätig. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden diverse Zahlungsansprüche geltend gemacht, die der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Regelung im Arbeitsvertrag zurückgewiesen hatte. Angesichts eines hohen und zunehmenden Anteils von ausländischen Beschäftigten ist eine Rechtsklarheit der notwendigen Arbeitsvertragssprache wünschenswert. Diesbezüglich bleibt eine Entscheidung des BAG abzuwarten. 

Lohnsteuerhilfe

Auslandsgruppenreisen

Mit Urteil vom 19.01.2012 hat der BFH entschieden, dass zur Klärung der beruflichen Veranlassung bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise bestimmte Abgrenzungsmerkmale anzuwenden sind. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige, wie im Urteilsfall, mit der Teilnahme an der Reise eine allgemeine Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung erfüllt oder die Reise von einem Fachverband angeboten wird. Im Urteilsfall wurden die Aufwendungen für Reisen nach China und Paris einer Lehrerin nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt. Obwohl diese Reise von einem Fachverband angeboten und organisiert als Studienreise durchgeführt wurde, war die Ausgestaltung der Reise nicht hinreichend konkret in Bezug auf die berufliche Tätigkeit de r Klägerin. Eine als Werbungskosten abziehbare Fortbildung muss auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten sein. Unerheblich ist dabei, ob insoweit eine Dienstreisegenehmigung erteilt wurde.

Unternehmensberatung

Geeignete Arbeitsmittel für Beschäftigte

Nach einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin braucht gute Arbeit auch die richtigen Arbeitsmittel. Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darf durch mangelhafte Auswahl von Arbeitsmitteln nicht gefährdet werden. Mit dem Bericht über Auswahl von Arbeitsmitteln gibt die BAuA betrieblichen Einkäufern und Beschaffern eine Handlungshilfe für die richtige Entscheidung an die Hand. Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist in erster Linie der Arbeitgeber in der Pflicht, den Arbeitsplatz sicher zu gestalten. Der Bericht des BAuA soll helfen, bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln alle relevanten Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Der Bericht ist auf der Homepage der BAuA abrufbar.

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