Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 15

Buchhaltungsbüro

Kleinunternehmerregelung

Die private Verwendung eines teilweise unternehmerisch genutzten Gegenstandes ist als unentgeltliche Wertabgabe steuerbar, wenn  dieser Gegenstand dem Unternehmen vollständig zugeordnet worden ist und die unternehmerische Verwendung zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Ist der Unternehmer als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, findet die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe keine Anwendung. Folglich ist bei der Berechnung des Gesamtumsatzes für die Kleinunternehmerregelung eine unentgeltliche Wertabgabe nicht hinzuzurechnen. Sollte der Kleinunternehmer den teilunternehmerisch verwendeten Gegenstand erworben haben, als er noch keine Kleinunternehmerregelung angewendet hat, entfällt ebenfalls die Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für den Gesamtumsatz des Kleinunternehmers.  Dagegen ist die unentgeltliche Wertabgabe in den Gesamtumsatz einzubeziehen, wenn ein Regelbesteuerer den Gesamtumsatz des vorangegangen Jah res ermittelt und die unentgeltliche Wertabgabe im vorangegangenen Kalenderjahr steuerbar war.

 

Lohnbuchhaltung

EU-Kommission zu Grenzpendlern

Nach einer Mitteilung vom 02.04.2012 beabsichtigt die EU Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Benachteiligung von Grenzgängern zu überprüfen. Es soll die Situation der angestellten und abhängigen Beschäftigten, aber auch die der Selbständigen und Rentenempfänger festgestellt werden. Soweit diskriminierende Bestimmungen gefunden werden, leitet die betreffende Kommission ein Vertragsverletztungsverfahren des einzelnen Mitgliedsstaates ein. Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Mio. Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Nach wie vor halten jedoch steuerliche Hindernisse Steuerbürger davon ab, in einem anderen Mitgliedsstaat Arbeit zu suchen. 
  

Lohnsteuerhilfe

Kinderbetreuungskosten

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 14.03.2012 ausführlich zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungsjahr 2012 Stellung genommen. Die Unterscheidung nach erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten  Kinderbetreuungskosten ist entfallen. Ab dem Veranlagungsjahr 2012 sind Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind und Jahr abziehbar. Für die Berücksichtigung bei außersteuerlichen Rechtsnormen wird aber, wie bisher, eine Berücksichtigung vorgenommen. Unverändert bleiben die Anforderungen an den Nachweis der Kinderbetreuungskosten. So können weiterhin nur unbare Zahlungen mit entsprechenden Belegen = Rechnungen mit maximal 2/3 der Anforderungen berücksichtigt w erden.

Unternehmensberatung

Inbetriebnahme PV-Anlage

Das OLG Schleswig-Holstein hat sich mit Urteil vom 22.03.2012 zur Frage, wann eine Anlage als in Betrieb genommen gilt, geäußert. Je nach Inbetriebnahme wird für die Laufzeit der PV-Anlage die Höhe der Einspeisevergütung festgesetzt. Wird eine Photovoltaikanlage  nur teilweise in einem Jahr fertiggestellt, kann auch nur für diesen Teil der Anlage die höhere Einspeisevergütung für Strom in das öffentliche Netz verlangt werden. Für den im Folgejahr fertig gestellten Rest der Anlage gilt die Einspeisevergütung für das Fertigstellungsjahr. Nach Sinn und Zweck der Regelung zu den erneuerbaren Energien wird deutlich, dass die Vorschrift mehrere Anlagen (Module) ausschließlich deshalb zu einer Anlage zusammenfügt, um eine missbräuchlich hohe Vergütung durch Zusammenstellung von mehreren kleinen Anlagen zu verhindern. Für kleine Anlagen werden höhere Vergütungssätze für Strom bezahlt, als für größere Anlagen.

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